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Allianz entschädigt ehemalige Kunden

Foto: Fotolia
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Noch vor Urteilsverkündung hat die Allianz im laufenden Prozess 74.250,36 Euro gezahlt. Das Geld geht nach Abzug der Kosten für den Prozessfinanzierer an die  knapp 80 ehemaligen Kunden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die jetzt vom Versicherer veranlasste Überweisung mit einer Sammelklage vor dem Landgericht Stuttgart bewirkt (Aktenzeichen 22 O 617/10).

In Parallelverfahren hatte der Bundesgerichtshof rechtskräftig entschieden, dass die in vielen Versicherungsverträgen verwendeten Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes unwirksam sind und seitens der Versicherten ein Nachzahlungsanspruch besteht.

Im Verfahren vor dem Stuttgarter Gericht bleibt nun noch streitig, ob die von der Allianz genannten und gezahlten Beträge korrekt sind. "Wir wollen wissen, ob die Verbraucher die Zahlen einfach glauben sollen oder ob sie ein Recht auf nachvollziehbare und nachprüfbare Abrechnungen haben", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. 773 Euro zahlte der Versicherungskonzern im Schnitt pro gekündigtem Vertrag nach.

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