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Allianz lässt Klage gegen Hotelerbin Paris Hilton fallen

Lesedauer: 1 Minute
Paris Hilton in ihrer bevorzugten Position: vor den Kameras <br> Foto: Getty Images
Paris Hilton in ihrer bevorzugten Position: vor den Kameras
Foto: Getty Images
Paris Hilton, die Allianz und ein Streit um 60.000 Euro. Das klingt nach einer interessanten Geschichte. Ist es auch! Im April hatte die Versicherung verkündet, sie wolle Paris Hilton verklagen. Es ging um Schmuck im Wert von 60.000 Euro. Die Amerikanerin habe sich des Vertragsbruch und der Verletzung der Sorgfaltspflicht schuldig gemacht. Hilton wies alle Vorwürfe zurück.

Doch fangen wir von vorne an. Im Jahr 2007 hatte Paris Hilton sich Schmuck von dem New Yorker Juwelier Damiani geliehen und garantiert, diesen in einem Tresor sicher aufzubewahren. Ende 2008 brachen Diebe in Hiltons Anwesen in Los Angeles ein und entwendeten den Leih-Schmuck sowie diverse andere Juwelen im Wert von 2,7 Millionen Dollar. Die Hotelerbin hatte den wertvollen Schmuck laut Klageschrift lediglich in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrt und nicht wie vereinbart in einem Tresor.

Doch Hilton hatte Glück im Unglück. Die Polizei konnte die Diebe fassen und den gestohlenen Schmuck zurückbringen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Allianz den Schaden des Juweliers aber schon erstattet. Daraufhin versuchte der Versicherer, die Hotelerbin zur Herausgabe des Schmucks zu bewegen. Aber Hilton weigerte sich – es kam zur Klage.

Nun haben sich die Allianz und das Party-Girl geeinigt. „Der Fall wurde außergerichtlich gelöst“, sagt Allianz-Nordamerika-Chef Jay Ralph. Über Einzelheiten der Einigung schweigen sich beide Parteien jedoch aus, zum Schutz der Privatsphäre heißt es.

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