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Allianz mit neuem Konzept zur bAV-Auslagerung

Die Kapitalanlage und der biometrische Risikoausgleich erfolgen über das Sicherungsvermögen der Allianz Leben. Die jeweilige Überschussbeteiligung (derzeit rund 4,7 Prozent) wird in den Einmalbeitrag zur Ablösung der Pensionsverpflichtungen eingerechnet.

Die Kunden benötigen für die Auslagerung deutlich weniger Liquidität als bei einer Ablösung. Bei der Letzteren werden die zugesagten Leistungen jedoch vollständig garantiert, während bei einer Auslagerung gegebenenfalls Nachzahlungsforderungen auf den Arbeitgeber zukommen könnten.

„Wird beispielsweise über das neue Produkt für einen 40-jährigen Anwärter eine Zusage über 1.000 Euro Rente im Alter von 65 Jahren abgelöst, so müsste der Arbeitgeber 75.300 Euro zahlen“, rechnet die Allianz vor. Bei einer versicherungsförmigen Komplettauslagerung mit Hilfe des klassischen Allianz-Pensionsfonds läge der Einmalbeitrag bei 146.200 Euro.

Allerdings kann es bei dem neuen Produkt zu einer Nachzahlung kommen, falls die Überschussdeklaration der Allianz Leben sinkt. Umgekehrt kann der Arbeitgeber bei steigenden Überschüssen mit einer Rückzahlung rechnen. Beim Pensionsfonds Allianz Klassik würde der Arbeitgeber hingegen die jährliche Überschussbeteiligung als Rückfluss erhalten und hätte keinen Nachfinanzierungsbedarf.

Die Todes- und Berufsunfähigkeitsleistungen sind davon unabhängig und in voller Höhe abgesichert.

Das Konzept dient vor allem der Verbesserung der Bilanzoptik und ist laut Allianz besonders für vom Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)  betroffene Mittelständler geeignet. Sobald die Verpflichtungen auf den Pensionsfonds übertragen sind, können die Rückstellungen bilanzneutral aus der Steuer- und deutschen Handelsbilanz herausgelöst werden.

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