LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in 22 Fragen an...Lesedauer: 2 Minuten

Alte Lebensversicherungsverträge BGH fällt teures Urteil

Versicherer müssen alte Lebensversicherungsverträge nahezu vollständig rückabwickeln, wenn sie ihre Kunden nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt haben. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH), wie der „Focus“ berichtet.

Das betrifft Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007. Versicherer hatten in der Zeit gern mal eine Klausel in die Unterlagen gesetzt, laut der das Kündigungs- und Widerspruchsrecht des Kunden spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlischt. Und das selbst dann, wenn er von diesem Recht nichts wusste.

„Der BGH hat klargestellt, dass ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht besteht, wenn der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über seine Verbraucherrechte, insbesondere sein Widerspruchsrecht belehrt wurde", sagte der Münchner Steueranwalt Christian Steinpichler gegenüber dem „Focus“.

Geklagt hatte ein Allianz-Kunde, der über acht Jahre fleißig Prämien einzahlte. Die Versicherung erstattete ihm nach der Kündigung jedoch nur einen kleinen Betrag. Er wollte aber alle Prämien zurück – plus Zinsen –und legte Widerspruch ein. Die Begründung: Die Versicherung habe ihn nicht ausreichen über sein Widerspruchsrecht informiert.

Jetzt gab der BGH ihm recht. Über die genaue Höhe der Rückzahlung muss noch das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden, an das der BGH den Fall zurückverwies. Das Urteil des BGH ist jedoch wegweisend für Kunden mit solchen Altverträgen. Sie sollten ihre Unterlagen auf eine entsprechende Klausel prüfen und können gegebenenfalls auf eine fast vollständig Rückabwicklung hoffen. Für die Versicherungsbranche wird das Ganze eine teure Angelegenheit: Die Rückzahlungen könnten insgesamt in die Millionen gehen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion