LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FondsLesedauer: 6 Minuten

Alternative Investment Fonds So klappt‘s mit dem Risikomanagement

Seite 2 / 2



Durch die interdisziplinäre Überwachung und Bewertung von Risiken wird es immer leichter, Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zu verstehen und korrekt einzuschätzen. Auf dieser Grundlage lassen sich richtige und effektive Steuerungsimpulse für das Management ableiten.

Aufbauend auf einem pro Asset / AIF / KVG eingerichteten Risikomanagementsystem ist es relativ unkompliziert, eine Analyse der quantifizierbaren Risiken durchzuführen. Die zuvor qualitativ erfassten messbaren Risiken werden simuliert und anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeiten und möglichen Auswirkungen gemessen. Dazu kann auch das gesamte Konstrukt des AIF einem Stresstest unterzogen und die wechselseitigen Auswirkungen unterschiedlicher Risiken erfasst werden. So lässt sich auch der Beitrag jedes einzelnen Risikos zum Gesamtrisiko des AIF bestimmen und eine Priorisierung vornehmen. Sind die Wirkweisen zahlenmäßig erfasst, können sie folglich einfach in numerische Risikoergebnisse konvertiert werden.

Eindeutig und leicht quantifizierbare Risiken stellen beispielhaft versicherbare Risiken (bei zum Beispiel Immobilienbeteiligungen unter anderem Elementarschäden) dar, die immer dann eine zu erfassende Risikowirkung entfalten, wenn das versicherbare Risiko nicht zu 100 Prozent beziehungsweise zum „Neuwert“ versichert werden kann, respektive Selbstbehalte vereinbart wurden. Diese Selbstbehalte dienen auf der einen Seite dazu, die Versicherungsprämie zu senken, definieren auf der anderen Seite aber im Schadenfall auch eine (eindeutige) wirtschaftliche Beteiligung am Schaden. Diese ist somit als Risikoposition erfassbar und muss nur noch hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit betrachtet werden.

Eine größere Herausforderung stellen die operationellen Risiken dar, die qualitativer Natur und daher kaum messbar sind. Darunter sind nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 der Capital Requirement Regulation (CRR) Risiken zu verstehen, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Dazu gehören ebenso Rechtsrisiken, strategische Risiken und Reputationsrisiken.

Die Analyse und Bestimmung solcher Risiken obliegt dem Portfoliomanagement. Das Portfoliomanagement muss diese Risiken auf Basis ihrer Assetkompetenz systematisch bestimmen, erfassen und bewerten und dann an das Risikomanagement zur weiteren Beurteilung und Risikogewichtung weitergeben. Hierzu wird in der Regel ein Risikoausschuss gebildet, der sich aus den zuständigen Experten aus Portfoliomanagement und Risikomanagement zusammensetzt.

Als operationelles qualitatives Risiko sei beispielhaft das Reputationsschadenrisiko genannt, das nur sehr schwer greifbar, kaum messbar und kam zu gewichten ist. Dies lässt sich sehr gut an dem aktuellen Fall der Abgasthematik bei VW skizzieren. Das Risikomanagement hatte bis zu der Aufdeckung des genannten Themas kaum Anlass, ihre Risikoposition hinsichtlich eines wirtschaftlichen Reputationsschadens hoch zu bemessen. Bei aktueller Betrachtung kann der Reputationsschaden in so einem Fall jedoch schnell in die Milliarden Euro gehen beziehungsweise die Existenz bedrohen. Gerade bei diesen Risikoarten ist es unabdingbar, dass das Risikocontrolling alle möglichen Einflussfaktoren ständig im Auge behält und eventuelle Veränderungen frühzeitig antizipiert, erkennt, bewertet und im Risikosystem berücksichtigt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen