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Alternative Investmentfonds Wie sichert eine Service-KVG die Qualität von Sachwert-Fonds?

Von Lesedauer: 3 Minuten
Qualitätssicherung bei Sachwert-Fonds: Wie geht das?
Qualitätssicherung bei Sachwert-Fonds: Wie geht das? | Foto: seamartini/iStock

Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Erneuerbare Energien, Private Equity. Alternative Investmentfonds (AIF) bieten die Möglichkeit in viele verschiedene Arten von Sachwerten zu investieren. Die genannten Segmente teilen sich dann noch einmal nach Nutzungsarten, Technologien und geografischen Regionen. Das erfordert eine hohe Kompetenz der jeweiligen Asset Manager in dem jeweiligen Teilmarkt. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) müssen oft mehrere dieser Märkte abdecken, denn sie tragen nach dem Aufsichtsrecht die Verantwortung dafür. Das gilt insbesondere für Service-KVGen.


Wie schaffen die das?

Das Aufsichtsrecht lässt keinen Zweifel daran, dass eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) neben der Administration sowohl das Risiko- als auch das Portfoliomanagement eines AIF zu verantworten hat. Zu den obligatorischen Aufgaben der KVG zählen nach Anhang 1 zur europäischen AIFM-Richtlinie 61/2011/EG aber auch „Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten des AIF, worunter Dienstleistungen, die zur Erfüllung der treuhänderischen Pflichten des AIFM erforderlich sind, das Facility Management, die Immobilienverwaltung, die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und damit verbundene Fragen, Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und dem Erwerb von Unternehmen und weitere Dienstleistungen in Verbindung mit der Verwaltung der AIF und der Unternehmen und anderer Vermögenswerte, in die die AIF investiert haben, fallen.“

Damit ist klar, dass eine KVG Teile dieses facettenreichen Aufgabenspektrums nicht einfach abgeben darf. Als Service-KVG auch nicht ohne weiteres an den Initiator, der in der Regel ein absoluter Spezialist in seinem Markt ist und das jeweilige AIF-Objekt identifiziert hat. Die Verantwortung verbleibt in jedem Falle bei der KVG - und unter anderem dafür wird sie von der BaFin auch stetig kontrolliert. Indes ist es kaum möglich, inhouse Spezialisten für jeden Teilmarkt, wie beispielsweise Büroimmobilien in Australien oder Handelsimmobilien in den USA, zu beschäftigen.


Die Lösung ist ein Top-Down-Ansatz

Die KVG beschäftigt im Risiko- und Portfoliomanagement jeweils interdisziplinäre Spezialisten für die angebotenen Anlageklassen – zum Beispiel Immobilien. Diese sind dann jeweils in der Lage, in Kooperation mit dem Initiator für jedes Asset vor Ort auf den jeweiligen Teilmarkt spezialisierte Gutachter, Berater und Dienstleister zu identifizieren und entsprechend zu steuern. Sie wissen beispielsweise, worauf in Berichten externer Experten zu achten ist, und welche der empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Auf diese Weise ist beides sichergestellt: Die Verantwortung in der KVG und die notwendige Expertise vor Ort. Die KVG ist aufgrund dessen auch flexibel genug, um innerhalb ihrer Assetklassen eine breite Streuung über unterschiedliche Assets zu ermöglichen. Auch die Kostenbelastung ist überschaubar, da sie größtenteils projektbezogen und nicht dauerhaft im Unternehmen anfällt.

Der Autor Kai Renning ist Senior Portfoliomanager bei der XOLARIS Service KVAG

Vereinfacht lässt sich folgende Kontrollkette im Sinne der Anleger aufzeichnen: Die BaFin kontrolliert die KVG, diese als dirigierender Generalist mit Hilfe von unabhängigen, externen Spezialisten die Alternativen Investmentfonds und deren Objekte vor Ort. So kann zwar auch die jeweils prognostizierte Performance nicht garantiert, Missbrauch hingegen weitgehend ausgeschlossen werden. Das stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen allen Protagonisten, die an nachhaltigem Erfolg mit Alternativen Investmentfonds interessiert sind.

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