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Alternativvorschlag zur bAV Betriebliche Altersvorsorge zu komplex – besser neu denken?

Steuerexperte Andreas Beys hat ein alternatives System zur betrieblichen Altersvorsorge entworfen.
Steuerexperte Andreas Beys hat ein alternatives System zur betrieblichen Altersvorsorge entworfen. | Foto: Sauren

Im Mai 2019 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) das Anwendungsschreiben zum neuen Investmentsteuergesetz veröffentlicht. Unter anderem sieht das seit 2018 geltende neue Investmentsteuergesetz vor, dass Einrichtungen der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge von der Besteuerung der Vorabpauschale befreit sind. Im Vergleich zur früheren Regelung profitiert unter anderem die Pensionszusage von dieser neuen Vorgabe. Da die steuerliche Belastung auf Arbeitgeberseite während der Ansparphase mit thesaurierenden Investmentfonds nun entfällt, dürfte die Pensionszusage somit als bAV-Lösung noch attraktiver für viele Arbeitgeber geworden sein. Oder doch nicht?

Das obige BMF-Schreiben erläutert nun unter anderem, wie der Fiskus die eigentlich vorteilhafte neue gesetzliche Regelung in der Praxis umsetzen möchte. So soll zum Beispiel bei Pensionszusagen die Steuerbefreiung auf die Vorabpauschale erst auf der Veranlagungsebene gelten. Das heißt umgekehrt: Auf Depotebene sollen zuerst einmal die Vorabpauschalen von der Depotbank ermittelt und die Kapitalertragsteuer an den Fiskus abgeführt werden. Das Unternehmen muss sich die gezahlte Kapitalertragsteuer dann wieder über die Steuerveranlagung zurückholen. Dies führt auf Arbeitgeberseite zuerst einmal zu einer temporären und nachteiligen Liquiditätsbelastung auf Depotebene und zu einem höheren Verwaltungs- und Buchungsaufwand. Und: Es ist leider ein weiteres Beispiel für eine komplexe Regelung, die selbst Steuerberater und Finanzbeamte oft überfordert.

Komplexität bei allen bAV-Durchführungswegen

Dieses Beispiel an Bürokratismus und Komplexität auf der Arbeitgeberseite könnte der eigentliche Grund dafür sein, weshalb insbesondere Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten noch immer zu wenig für die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge tun. Auch die anderen vier Durchführungswege (Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung) der betrieblichen Altersvorsorge sind so komplex aufgebaut, dass kaum ein Arbeitgeber ohne kostenintensive und oftmals externe Beratung auskommt. Bei genauerer Betrachtung ist die schwache bAV-Durchdringung bei kleineren bis mittelgroßen Unternehmen auch nicht verwunderlich. Die Personalabteilungen sind oftmals deutlich weniger professionell aufgestellt als bei größeren Unternehmen. Häufig müssen sich die Geschäftsführer mit diesen Themen selber widerwillig auseinandersetzen.

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Wer sich einmal als Laie mit der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigt hat, der kann schnell erkennen, wie schwierig und unübersichtlich die unterschiedlichen Regelungen und die Konsequenzen der betrieblichen Altersvorsorge für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter sind. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches 2018 in Kraft getreten ist, hat zwar sinnvolle strukturelle Verbesserungen wie das Sozialpartnermodell oder die neue bAV-Förderung für Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von maximal 2.200 Euro innerhalb des bestehenden bAV-Systems gebracht. Das Dumme ist nur, dass die Komplexität systembedingt im Grunde geblieben ist. Dies lässt befürchten, dass trotz der Verbesserungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz  mit keiner signifikant höheren Durchdringung in den nächsten Jahren zu rechnen ist.