Update: Zum Wochenbeginn erreichten DAS INVESTMENT weitere Experten-Kommentare zum Koalitionsbeschluss. Aus diesem Grund wurde der Artikel um mehrere Statements ergänzt und aktualisiert.

Nach fast sechsstündigen Beratungen haben sich die Spitzen von Union und SPD in der Nacht zum Freitag auf mehrere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge verständigt. Neben der unveränderten Verabschiedung des Rentenpakets kündigte die Koalition die Einsetzung einer Rentenkommission sowie ein Förderpaket für die private Altersvorsorge an.

Aktienpaket soll private Vorsorge stärken

Ein zentraler Baustein ist ein Aktienpaket aus Bundesbeteiligungen im Wert von 10 Milliarden Euro. Mit den Dividenden dieses Aktienpakets soll künftig die private Altersvorsorge der jungen Generation unterstützt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz nannte bei der Pressekonferenz konkret die Beteiligungen des Bundes an der Deutschen Telekom, der Deutschen Post und der Commerzbank. Der Bund hält derzeit 27,8 Prozent an der Telekom, davon 13,97 Prozent über die KfW.

Die Details des Konzepts sollen am 10. Dezember im Koalitionsausschuss final beschlossen werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte an, dann auch Eckpunkte für die geplante Frühstart-Rente vorzulegen. Die Reform der privaten Altersvorsorge soll am 17. Dezember ins Kabinett eingebracht werden.

Rentenkommission mit umfangreichem Prüfauftrag

Die Koalition einigte sich zudem auf die Einsetzung einer Rentenkommission noch im Dezember 2025. Das 13-köpfige Gremium soll bis Ende Juni 2026 Vorschläge für eine umfassende Reform der Alterssicherung vorlegen. Die Kommission wird von zwei Vorsitzenden geleitet, die von Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas vorgeschlagen werden. Drei stellvertretende Vorsitzende kommen aus den Koalitionsfraktionen, je vier Wissenschaftler werden von CDU/CSU und SPD nominiert.

Der Prüfauftrag umfasst mehr als 20 Einzelpunkte, darunter die Prüfung einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit über 67 Jahre hinaus, neue Kenngrößen für das Versorgungsniveau, eine mögliche Kopplung der Rente an die Inflation statt an die Lohnentwicklung sowie die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsfaktors. Die Kommission soll alle drei Säulen der Alterssicherung betrachten – gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.

AfW sieht erheblichen Klärungsbedarf

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht hier jedoch erheblichen politischen Klärungsbedarf. „Wer eine Kommission mit der Erarbeitung eines gesamtstrategischen Lösungsansatzes beauftragt, sollte keine gesetzlichen Vorfestlegungen treffen, die spätere Ergebnisse einschränken oder gar konterkarieren“, warnt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der Verband hält eine weitere Kommission nicht für erforderlich und verweist auf bereits vorliegende Vorarbeiten der „Fokusgruppe Altersvorsorge“ der letzten Bundesregierung sowie der 2018 eingesetzten Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. Diese hätten zentrale Reformbedarfe bereits detailliert beschrieben. „Eine solche inhaltliche Überladung birgt die Gefahr, dass sich die Kommission in bereits bekannten Fragestellungen verliert, anstatt zielgerichtet tragfähige Lösungen zu entwickeln“, so Wirth.

Kritik am Aktienpaket: Zu wenig Ertrag, zu viele Unklarheiten

Besonders kritisch bewertet der AfW das angekündigte Aktienpaket. Bei einer Dividendenrendite von etwa 3 Prozent würden die 10 Milliarden Euro lediglich rund 300 Millionen Euro pro Jahr abwerfen. „Das ist weder nachhaltig planbar noch geeignet, eine breite Stärkung der privaten Vorsorge abzusichern“, heißt es in der Stellungnahme. Ein klarer Zusammenhang zwischen Förderziel und Finanzierungsmechanismus fehle vollständig.

Zudem bleibe der Beschlusstext offen: Soll das Geld die Frühstart-Rente finanzieren? Handelt es sich um ein neues Förderinstrument? Und was versteht die Bundesregierung überhaupt unter der „jungen Generation“? Diese Fragen müssten vor einer finalen Entscheidung geklärt werden.