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in Riester-RenteLesedauer: 2 Minuten

BGH-Urteil Wann die Riester-Rente bei Privatinsolvenz pfändungssicher ist

 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Die Richter dort müssen nun über die Pfändungssicherheit der Riester-Rente entscheiden.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Die Richter dort müssen nun über die Pfändungssicherheit der Riester-Rente entscheiden. | Foto: Joe Miletzki

Eine Frau hat einen Riester-Vertrag gekauft und zwei Jahre Beiträge eingezahlt. Dann wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Der Rückkaufswert beläuft sich auf 172,90 Euro.

Die Frau rutscht in die Privatinsolvenz. Der Insolvenzverwalter will zur Begleichung der Schulden den Riester-Vertrag kündigen. Und macht das auch.

Die bisherigen Entscheidungen

Vor dem Amtsgericht Stuttgart scheitert der Insolvenzverwalter mit der Kündigung des Vertrags (Aktenzeichen 7 C 2306/15).

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Das Landgericht Stuttgart indes urteilt anders (Aktenzeichen 4 S 82/16). „Eine Riester-Rente kann, wenn sie nicht unkündbar ist, vom Insolvenzverwalter gekündigt werden“, heißt es im Urteil. Ihm stünden also die 172,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Insgesamt geht es um einen Streitwert von über 600 Euro.

Grund für die Entscheidung:

„Der vorliegende Vertrag kann gemäß seines Pargrafen 14 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen jederzeit gekündigt werden. Damit erfüllt dieser Vertrag nicht die Voraussetzung nach Paragraf 851c Absatz 1 Nummer 2 ZPO, wonach über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Eine Revision hat das Landgericht zugelassen. Nun musste der Bundesgerichtshof entscheiden, wie es um die Pfändungssicherheit bei Riester-Renten steht.

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