Auf einen Blick: Alle Fakten zu Wohn-Riester Was wird gefördert? Gefördert werden Darlehen für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie. Der Eigentümer muss in der Wohnung/dem Haus den Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, und das Objekt muss nach 2007 gekauft oder gebaut worden sein. Spätestens bis zum 68. Lebensjahr ist das Darlehen zu tilgen.  Wie kann ich Alt-Verträge nutzen? Das mit Alt-Verträgen angesparte Kapital kann ganz oder teilweise (dann aber höchstens 75 Prozent) entnommen und als Eigenkapital in den Wohn-Riester-Vertrag eingebracht werden. Das ist zu empfehlen, denn dadurch muss weniger Kredit aufgenommen und weniger Zins gezahlt werden. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, gilt allerdings eine Einschränkung: 2009 ist eine Entnahme nur möglich, wenn mindestens 10.000 Euro angespart wurden. Was ist ab Rentenbeginn zu versteuern? Die Tilgungen plus Zulage sowie die für die Eigenheimrente aus einem Geld-Riester-Vertrag entnommenen Beträge werden auf ein fiktives Wohnförderkonto gebucht und mit 2 Prozent im Jahr verzinst. Vom Rentenbeginn an bis zum 85. Lebensjahr ist das Guthaben auf dem Konto in gleichen Raten mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der Eigentümer kann die Steuern aber auch auf einen Schlag zahlen. Dann gibt es einen Rabatt von 30 Prozent des Guthabens.  Was passiert bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie? Das Guthaben auf dem Wohnförderkonto muss sofort versteuert werden. Ausnahmen:
  • Innerhalb von vier Jahren wird eine neue Immobilie gekauft oder gebaut, oder das Guthaben wird innerhalb eines Jahres in einen neuen Riester-Vertrag eingezahlt.
  • Der Eigentümer ist gestorben, und der Ehegatte bewohnt die Immobilie weiter.
  • Bei einem beruflich bedingten Umzug wird die Immobilie befristet vermietet und spätestens mit 67 Jahren wieder selbst genutzt.
  • Wer innerhalb von zehn Jahren nach Rentenbeginn verkauft, muss die noch offene Steuerschuld bezahlen. Wurden die Steuern zu Rentenbeginn mit Rabatt beglichen, muss das 1,5- Fache des Rabatts versteuert werden. Wer nach 10 bis 20 Jahren verkauft, muss den Rabatt nachversteuern.