Altersvorsorge Geplante Grundrente wäre „eklatant verfassungswidrig“
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Grundrente ist verfassungswidrig, sagt Franz Ruland. Der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung benennt in einem aktuell veröffentlichten Gutachten für die von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie finanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vier Gründe, warum das Gesetz in seiner jetzigen Form unvereinbar mit dem Grundgesetz wäre.
Denn ein Bruch mit dem Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung bestehe demnach darin, dass Versicherte trotz ungleicher Beitragsleistung gleich hohe Renten erhalten. Und trotz gleicher Beitragsleistungen wegen der Grundrente bekommen Versicherte unterschiedlich hohe Renten. Zudem erhalten Versicherte trotz höherer Beitragsleistungen wegen der Grundrente niedrigere Renten als Versicherte mit geringerer Beitragsleistung. Eine Lebensleistung würde nicht gewürdigt, kritisiert Ruland: „Je größer die Lebensleistung, desto geringer die Grundrente.“
Verstoß gegen Grundsätze
Ruland sieht außerdem einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Sozialhilfebedürftigen unter anderem bei den Freibeträgen in der Grundsicherung. Denn Grundsicherungsempfänger dürfen nur dann Freibeträge für ihre Renten beanspruchen, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen können.
Hallo, Herr Kaiser!
Einen weiteren Verstoß – diesmal gegen den Schutz der Ehe – sieht Ruland, weil die Einkommensanrechnung nur auf den Ehegatten beschränkt wird. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft würden ganz bewusst nicht mit erfasst. Die Folge: „Damit werden Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligt.“
Mit dem Grundgesetz unvereinbar
Im Gesamtergebnis warnt Ruland daher vor der Annahme des Gesetzentwurfs. Denn sollte der vorgelegte Entwurf Gesetz werden, wäre es insgesamt mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Bundesverfassungsgericht könne es für nichtig erklären.