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Altersvorsorge: Gericht stoppt Ampelratgeber der Verbraucherzentrale

Foto: Fotolia
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Die Verbraucherzentrale darf nicht länger behaupten, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie Rürup-Renten-Versicherungsverträge seien für die Altersvorsorge nicht geeignet. Auch die Aussage, die Policen böten eine geringere Sicherheit als Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken, ist ihr nicht mehr erlaubt – ebenso wie Deklarationen wie „Achtung – Gefahr!“ beziehungsweise „Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden“ im Zusammenhang mit den Verträgen. „Wir mussten gegen die Broschüre der Verbraucherzentrale Hamburg vorgehen, da sie Versicherungsprodukte einseitig diskreditiert und eine Vielzahl fehlerhafter Informationen enthält, die die Verbraucher in die Irre führen, statt ihnen eine vernünftige Orientierung bei ihrer Altersvorsorge zu bieten“, sagt Debeka-Chef Uwe Laue. „Entscheidungen in punkto Finanz- und Altersvorsorgeprodukte sind in aller Regel viel zu komplex, als dass man sie auf die Farben rot, gelb oder grün reduzieren könnte.“ Methodische Mängel
Die Broschüre der Verbraucherzentrale enthalte systematische und methodische Schwächen, so würden Altersvorsorgeprodukte und Geldanlagen in einen Topf geschmissen. Dabei werde nicht beachtet, dass Rentenversicherungen biometrische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko absicherten. Die steigende Lebenserwartung werde durch die Zahlung einer garantierten, lebenslangen Rente abgefangen. „Eine solche Garantie wird weder mit einem Sparbuch, noch einem Aktienfonds und schon gar nicht mit Antiquitäten oder Briefmarken erreicht“, sagt Laue. „Besonders befremdlich ist die Tatsache, dass in der Broschüre selbst die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rentenversicherungen an den Pranger gestellt werden. Hier wird der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, der diese Produkte gerade wegen ihrer Eignung zur Altersvorsorge fördert, ignoriert“, so der Vorstandsvorsitzende weiter. „Verbraucherschützer sind ihrem Auftrag nicht gerecht geworden“
Verbraucherschutz sei eine sinnvolle und notwendige Einrichtung, die zu Recht mit einem öffentlichen Auftrag versehen sei und aus Steuermitteln finanziert werde. Nicht nur deshalb müsse sich auch die Verbraucherzentrale Hamburg einer objektiven Überprüfung ihrer Aussagen und Empfehlungen stellen. Laue: „Mit der vorliegenden Broschüre ist sie – auch nach Ansicht des Landgerichts Berlin – ihrem Auftrag nicht gerecht geworden.“

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