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Altersvorsorge Grundrente auf dem Weg ins Bundeskabinett

Große Koalition: Die beiden Bundesminister Jens Spahn (Gesundheit, CDU) und Hubertus Heil (Arbeit, SPD) beim gemeinsamen Pressestatement im Deutschen Bundestag. Von dem Rentenaufschlag für Geringverdiener sollen etwa 1,3 Millionen Ruheständler profitieren.
Große Koalition: Die beiden Bundesminister Jens Spahn (Gesundheit, CDU) und Hubertus Heil (Arbeit, SPD) beim gemeinsamen Pressestatement im Deutschen Bundestag. Von dem Rentenaufschlag für Geringverdiener sollen etwa 1,3 Millionen Ruheständler profitieren. | Foto: imago images/ FelixxZahn

„Die letzten noch offenen Fragen” beim Dauerstreitthema Grundrente sind jetzt geklärt, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aktuell die zuständigen Ministerien. Demnach ging ein entsprechender Gesetzentwurf am Donnerstag zur Abstimmung mit den anderen Ressortkollegen in der Bundesregierung. Das Kabinett soll diesen dann am Mittwoch beschließen.

Dem Kompromiss zufolge gibt es auf Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zwar eine Gleitzone von 33 bis 35 Beitragsjahren, in welcher der Anspruch auf einen Rentenaufschlag schrittweise einsetzt. Doch monatliche Einkünfte über 1.250 Euro beziehungsweise 1.950 Euro bei Paaren werden mit 60 Prozent statt 40 Prozent angerechnet.

Auch Kapitalerträge werden angerechnet

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Außerdem wird der Rentenanspruch laut dem Entwurf begrenzt, indem Einkommen über 1.600 beziehungsweise 2.300 Euro pro Monat bei Paaren vollständig abgezogen werden. Grundlage dafür sei das insgesamt zu versteuernde Einkommen der Ruheständler. Somit sollten auch Kapitalerträge bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt werden.

Die Grundrente soll Reuters zufolge vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Dafür werde der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung „ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht”. Die von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) geplante Finanztransaktionssteuer werde in dem Entwurf nicht mehr als Geldquelle des Rentenzuschlags erwähnt.

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