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Aktualisiert am 27.01.2020 - 14:26 Uhrin VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Altersvorsorge Grundrente soll es bereits nach 33 Jahren geben

Neuer Rentenzuschuss ab 2021 geplant
Neuer Rentenzuschuss ab 2021 geplant: Die komplett aus Steuern finanzierte Grundrente soll im ersten Jahr 1,39 Milliarden Euro kosten und rund 1,4 Millionen Menschen spürbar höhere Renten bringen. Profitieren sollen vor allem Frauen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland. | Foto: Petra Bork / pixelio.de

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aktuell einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der höhere Leistungen bei der im vorigen Jahr von den Regierungsparteien beschlossenen Grundrente vorsieht. Den vollen Rentenzuschlag sollen es demnach nicht mehr nur Versicherte erhalten, die eine sogenannte Grundrentenzeit von mindestens 35 Jahre verzeichnen.

 

Laut den Plänen des von Hubertus Heil (SPD) geführten Ministeriums soll es künftig darüber hinaus einen Übergangsbereich für Menschen geben, die zwischen 33 und 35 Jahre lang Rentenbeiträge als abhängig Beschäftigte gezahlt haben beziehungsweise Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Der Zuschlag soll mit steigender Zahl an Monaten immer weiter zunehmen.

Grundrente ohne Vermögensprüfung

Der mögliche Anspruch auf die Grundrente soll zwar ohne Vermögensprüfung geprüft werden. Das heißt, selbst genutzte Wohnungen spielen keine Rolle. Auf den Prüfstand kommen den Plänen zufolge jedoch die Einkommen aus Renten und Pensionen, aber auch Einnahmen etwa aus Mieten oder Lebensversicherungen der Ruheständler sowie ihrer Ehegatten oder Partner.

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Widerstand von den Unionsparteien

Hierzu sollen Daten zwischen Rententrägern und Finanzämtern automatisiert abgeglichen werden. Als monatliche Einkommensfreibeträge vorgesehen sind 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare. Bei höheren Einkommen, werden 40 Prozent der darüber liegenden Einkommen auf die Grundrente angerechnet. Für Bezieher von Wohngeld oder Grundsicherung soll die Grundrente nicht voll angerechnet werden.

 

Bei den Unionsparteien stößt der jetzt vorgelegte BMAS-Entwurf aktuell auf Widerstand. „Es zeigt sich, dass der Gesetzentwurf von Herrn Heil viele Bedingungen nicht erfüllt, die zwischen Union und SPD vereinbart wurden. Außerdem gibt es für die Finanzierung keine Lösung“, zitiert die Bild-Zeitung aktuell Carsten Linnemann (CDU), Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion.

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