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in AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Altersvorsorge in Deutschland Wirtschaftsweiser kritisiert geplante Grundrente

Lars Peter Feld: Der Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg ist seit 2011 Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zu dessen Vorsitzendem er im März gewählt wurde.
Lars Peter Feld: Der Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg ist seit 2011 Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zu dessen Vorsitzendem er im März gewählt wurde. | Foto: imago images / IPON
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Die Grundrente für Geringverdiener soll noch in dieser Woche die letzten parlamentarischen Hürden nehmen. Darauf haben sich jetzt die Spitzen der Großen Koalition nach monatelangem Ringen geeinigt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Demnach lenkte die Union jetzt auch deshalb ein, weil die SPD eine weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Gespräche über eine Reform der Riester-Rente zugesagt habe.

Konkret solle im Oktober darüber gesprochen werden, wie die staatliche Förderung zur privaten Altersvorsorge vereinfacht und verbessert werden könnte. Und bei den Betriebsrenten sollten die Einkommensgrenzen für die steuerliche Förderung von 2.200 auf 2.575 Euro pro Monat steigen. Damit könnten bis zu zwei Millionen zusätzliche Arbeitnehmer von einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge profitieren.

Von dem jetzt vereinbarten Aufschlag für Minirenten sollen hingegen etwa 1,3 Millionen Ruheständler profitieren – allerdings verzögert: Die Grundrente soll zwar ab Januar 2021 gelten, doch die Rentenkasse kann das erste Geld frühestens ein halbes Jahr später auszahlen, und dann auch nur an neue Rentner. Derzeitige Rentner müssen womöglich bis Ende 2022 warten, um das Geld dann aber rückwirkend ab Januar 2021 zu erhalten.

Problem Altersarmut

Kritik an der geplanten Grundrente, für die etwa 1,3 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt fließen sollen, äußert beispielsweise Deutschlands oberster Wirtschaftsweiser: „Die Einführung der Grundrente löst nicht das Problem der Altersarmut“, erklärt Lars Peter Feld in einem Gutachten zum Reformbedarf im System der Alterssicherung für die arbeitgeberfinanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Stattdessen erhielten die Grundrente auch Menschen, die nicht von Altersarmut betroffen sind kritisiert der Direktors des Freiburger Walter Eucken Instituts mit Blick auf die seiner Meinung nach „unzureichende Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation eines Haushalts“. Außerdem stelle die Aufstockung einer somit höheren Anzahl an Renten einen klaren Verstoß gegen das sogenannte Äquivalenzprinzip dar.

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Ein besser geeignetes Mittel gegen bestehende Altersarmut sei laut Feld ein prozentualer Freibetrag auf die Grundsicherung im Alter. „Präventiv sollte Altersarmut vor allem durch eine bessere Arbeitsmarktintegration bekämpft werden.“ Dennoch sieht er das grundsätzliche Problem, dass die gestiegene Lebenserwartung und damit längere Rentenphasen das deutsche Alterssicherungssystem überfordern.

Grundlegende Reform

Wirtschaftswissenschaftler Feld folgert daraus, dass alle drei Säulen – also die gesetzliche Rente, die betriebliche und die private Altersvorsorge – grundlegend reformiert werden müssten. „Ansatzpunkt einer nachhaltigen Reform sollte die Anhebung der Regelaltersgrenze sein.“ Wenn sich diese an der zusätzlichen Lebenserwartung orientiere, stiege das gesetzliche Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2061 auf 69 Jahre.

Um die betriebliche und private Säule der Altersvorsorge zu stärken, fordert Feld staatliche Vorgaben für leicht verständliche Standardprodukte, die von privaten Unternehmen angeboten werden und in Konkurrenz zu bestehenden Produkten treten. Statt wie bisher bei der Riester-Rente den Kreis der Förderberechtigten auf Pflichtversicherte und Beamte einzuschränken, sollten künftig auch Selbstständige und Freiberufler gefördert werden.

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