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Aktualisiert am 07.10.2009 - 16:56 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 5 Minuten

Altersvorsorge mit Zeitwertkonto: Neues Gesetz fördert Versicherungen

Foto: Fotolia
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Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache. Jeder nach 1963 Geborene kann erst dann ohne Abschläge in Rente gehen. Zudem fällt ab Ende 2009 die staatliche Förderung der Altersteilzeit weg (siehe Grafik). Um es Beschäftigten zu ersparen, direkt vom Büro ins Altenheim zu wechseln, bieten immer mehr Unternehmen Zeitwertkonten an. Laut einer Studie des Bankhauses JP Morgan greift bereits jede vierte Firma auf sie zurück. Überstunden für die Frührente Auf einem Zeitwertkonto sparen die Mitarbeiter steuerfrei und sozialabgabenfrei einen Teil ihres Gehalts oder Überstunden an. Das Guthaben wird je nach Arbeitgeberpräferenz in Investmentfonds, Bankguthaben oder Versicherungen geschichtet und dort angesammelt. Will der Mitarbeiter ein oder mehr Jahre vor dem gesetzlichen Stichtag in Rente gehen, zapft der Arbeitgeber das Wertkonto an und zahlt daraus das Gehalt weiter. Bisher hatten Firmen bei der Kapitalanlage freie Hand: „Es gab kaum Restriktionen – wenn, dann nur aus tarifvertraglichen oder arbeitsrechtlichen Gründen“, so Michael Ries, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten (AGZWK). Weil Investmentfonds im Vergleich eine höhere Rendite versprachen als Versicherungen, bekamen sie häufiger den Zuschlag. Bei den Versicherungsprodukten handelt es sich in der Regel um ungezillmerte Tarife ohne biometrische Absicherung, die eine Mindestverzinsung plus Überschüsse bieten. Eine Umfrage der AGZWK unter 475 von ihren Mitgliedern betreuten Firmen ergab, dass 419 Fonds und 56 Versicherungen wählten. Das Kräfteverhältnis könnte sich allerdings ändern. Denn der Gesetzgeber hat mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, besser bekannt als Flexi II, die Ausgangsbasis für Wertguthaben ab Januar 2009 grundlegend geändert. Den Versicherungen kommt das deshalb zugute, weil an die Sicherheit der Kapitalanlage von Zeitwertkonten künftig höhere Ansprüche gestellt werden. „Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss von wenigstens der Höhe des angelegten Betrags gewährleistet sein“, sagt Zeitwertkonten-Spezialist Torsten Köpke von der Beratungsgesellschaft Watson Wyatt Heissmann. Weil Zeitkonten mit recht geringem Vorlauf angezapft werden können, muss im Endeffekt die Summe der Beiträge jederzeit gesichert sein. Sicherheit spielt eine größere Rolle „Das dürfte Versicherungen einen ganz neuen Stellenwert geben“, sagt AGZWK-Mann Ries. Die Assekuranz zeigt sich optimistisch: „In der Tat sehen wir durch das Flexi II Neugeschäftspotenziale“, bestätigt Frank Hofmann, Leiter Firmen- und Spezialsegmente bei Allianz Leben. Allerdings besteht nicht nur Grund zur Freude. Denn der Gesetzgeber verweist in diesem Zusammenhang auf die Paragrafen 80 folgende des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV).
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