Altersvorsorge, PKV, Sach-Policen Die 8 wichtigsten Reformen bei Versicherungen 2017
Beitragsbemessungsgrenze
Mehr Förderung für betriebliche Altersvorsorge
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. Der Gesetzgeber legt die BBG jedes Jahr neu fest – für 2017 steigt sie nach aktuellem Stand auf 76.200/68.400 Euro (West/Ost).
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Foto: Longial
Direkte Auswirkungen hat die Anhebung auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Dadurch erhöht sich der geförderte Höchstbetrag, also der Gehaltsbestandteil, der ohne Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert werden kann, auf 254 Euro monatlich (3.048 Euro pro Jahr). Dies entspricht aktuell 4 Prozent der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung West, eine weitere Anhebung steht zur Diskussion. Steuerfrei sind sogar unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche 1.800 Euro jährlich möglich.
Durch die Vereinbarung einer Dynamik erfolgt die Anpassung zum Beispiel eines Direktversicherungsbeitrags automatisch und im richtigen Maßstab. Sofern der Arbeitgeber die Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage anbietet, lässt sich der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag noch weiter ausbauen – steuerfrei sogar unbegrenzt.