Altersvorsorge, PKV, Sach-Policen Die 8 wichtigsten Reformen bei Versicherungen 2017
Pflegestärkungsgesetz III
Steigende Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 2017 tritt der dritte Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Damit wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – mit fünf Pflegegraden anstelle von drei Pflegestufen – in die Praxis umgesetzt. Bisher hat sich Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen. Pflegebedürftigen Menschen mit beispielsweise geistigen Beeinträchtigungen wurde der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff nur zum Teil gerecht.
Foto: Getty Images
In Zukunft werden körperliche und geistige Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Zudem steigt ab Januar der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Punkte auf 2,55 Prozent, für Kinderlose auf 2,8 Prozent.