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Altersvorsorge „Riester-Förderung auf Geringverdiener begrenzen“

Mitarbeiter eines Friseursalons: Nur noch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sollten per Riester-Rente gefördert werden, fordern die Autoren einer DIA-Studie.
Mitarbeiter eines Friseursalons: Nur noch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sollten per Riester-Rente gefördert werden, fordern die Autoren einer DIA-Studie. | Foto: Luis Quintero

Wenn die Riester-Rente künftig auf staatliche Zulagen zur privaten Altersvorsorge von Geringverdienern begrenzt würde, entfiele der bisherige Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge und die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente. Das erklären jetzt die Autoren einer aktuellen Studie zu ihrer Forderung nach einer Reform der Riester-Förderung.

„Werden die Gut- und Besserverdienenden anstelle der Riester-Rente auf die Basisrente verwiesen, erhalten diese de facto nicht weniger Förderung als bisher“, so die Studienautoren weiter. „Die dort angewandte nachgelagerte Besteuerung entspricht der heutigen Regelung bei der Riester-Rente, wenn der Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage.“

Einkommensgrenze bei 20.000 Euro

„Damit entfiele die bislang technisch ohnehin überflüssige Zulagenverrechnung“, heißt es vom Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Dieses zweistufige Förderverfahren – erst Zulage, dann deren Verrechnung mit dem Sonderausgabenabzug – mache das Förderverfahren bei der Riester-Rente zusätzlich kompliziert und aufwändig.

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Für die Zulage schlagen die Autoren der DIA-Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen vor (Verheiratete 40.000 Euro). Sie soll pro Kind um weitere 5.000 Euro ansteigen. Ähnliche Bedingungen gelten bereits für die Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen.

Weniger Aufwand für Verwaltung

Die so umgestellte Riester-Förderung würde laut DIA zu weniger Rückforderungen von Zulagen führen, da die Fallzahlen mit Zulage deutlich geringer sind. „Außerdem fände eine gezieltere Förderung gerade der Geringverdiener statt. Vor allem in dieser Gruppe ist die ergänzende private oder betriebliche Altersversorgung weniger verbreitet.“

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