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Aktualisiert am 07.10.2009 - 16:43 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Altersvorsorge: Riester-Rente für Beamte

Quelle: Fotolia
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Für Beamte, die eine Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten möchten, gelten dieselben Bedingungen wie für normale Arbeitnehmer, also Angestellte oder Arbeiter. Der einzige Unterschied: Um riestern zu können, müssen sie von der Versicherungspflicht freigestellt sein. Das ist bei Beamten aber in der Regel der Fall. Um Zulagen und Steuervorteile zu bekommen, brauchen Riester-Sparer ihre Sozialversicherungsnummer. Da Beamte in der Regel keine Sozialversicherungsnummer haben, müssen sie eine Zulagennummer über die Personalstelle beantragen. Die wird von der zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) vergeben und dem Beamten über den Dienstherrn mitgeteilt. Weil Beamte nicht rentenversicherungspflichtig sind, werden ihre Daten nicht bei den Rentenversicherungsträgern gespeichert. Deshalb bekommen sie ihre Riester-Rente nur dann gefördert, wenn sie ihrer Dienststelle erlauben, ihre Einkommensdaten an die ZfA weiterzuleiten. Die Abgabefristen für Einverständniserklärungen finden Sie hier Riester-Beiträge bis 2.100 Euro sind als Sonderausgaben abzugsfähig Beamte, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, können die Beiträge dafür als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Seit 2008 gilt hierfür eine Obergrenze von 2.100 Euro (2006/2007 waren es 1.575 Euro). Diese Beträge werden von übrigen Vorsorgeaufwendungen separiert. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer ist als die direkte Riester-Zulage. Ist dies der Fall, zahlt der Riester-Sparer ganz normal seinen Eigenanteil in den Vertrag ein und erhält vom Staat die Zulagen auf sein Riester-Konto. Der Steuervorteil, der über den maximalen Förderungsbetrag hinausgeht, wird dann zusätzlich vom Finanzamt im Rahmen des Einkommenssteuerbescheids erstattet. Den Beamten gleichgestellt gelten auch Richter, Soldaten und Bezieher von Amtsbezügen, ebenso wie versicherungsfreie Angestellte, denen eine Beamtenversorgung zugesagt wurde.

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