Altersvorsorge und Riester-Rente: Bei Scheidung halbe-halbe
obwohl beide während der Ehe gleich viel Vermögen angehäuft hatten. Nach neuem Recht ist das nicht mehr möglich. Im Beispielfall hätte keiner der Beiden einen Ausgleichsanspruch. Denn zu einem Versorgungsausgleich kommt es in Zukunft nur noch, wenn zwischen den Ehepartnern Einkommensunterschiede bestehen.
Erwerben die Eheleute während ihrer Ehe die gleichen Ansprüche, verzichtet das neue Recht auf einen Versorgungsausgleich. Auch wenn die Ehe kürzer als drei Jahre dauerte (inklusive Trennungsjahr), ist das der Fall.
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