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Altersvorsorge „Versicherungen sind ungerechtfertigt privilegiert“

Europakarte: Die EU-Verordnung zum Pan European Pension Product (Pepp) ist jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Europakarte: Die EU-Verordnung zum Pan European Pension Product (Pepp) ist jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. | Foto: Pixabay

Das europäische Altersvorsorgeprodukt hat die letzte Hürde genommen: Die EU-Verordnung zum Pan European Pension Product (Pepp) ist jetzt auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Von der neuen EU-Regulierung verspricht sich der Bund der Versicherten (BdV) eine „einfache, transparente und kostengünstige Alternative zu den bestehenden Produktangeboten zur privaten Altersvorsorge“.

Ein solches Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge sei längst „überfällig“, meint Axel Kleinlein. Der BdV-Vorstandssprecher wurde vom Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung in die Expertengruppe für das Pepp berufen, welche die EU-Kommission berät. Hier wolle sich Kleinlein „aktiv in die weiteren Verhandlungen einbringen“.

Kostendeckel sei zu verschärfen!

Axel Kleinlein, Achenbach / BdV

Konkret begrüßt der BdV-Chef zwar, dass die Anbieter den Sparern je nach ihrer Risikobereitschaft unterschiedliche Optionen anbieten müssen. Dazu gehört ein Basis-Pepp, das eine Kapitalgarantie enthält und dessen Kosten gedeckelt sind. Doch: „Es gilt zu diskutieren, wie die Kapitalgarantie ausgestaltet sein soll“, so Kleinlein. Und der mit 1,0 Prozent des Sparkapitals geplante Kostendeckel sei zu verschärfen.

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Verhalten positiv sieht Kleinlein, dass für das Pepp bestimmte Informationspflichten der Produktanbieter gegenüber den Kunden gelten sollen. Als Vorbilder dafür dienten etwa die Pflichtmitteilungen für private Lebens- und Rentenversicherungen oder zum Beispiel Investmentfonds. „Wir können so hoffentlich erstmals ein klar verständliches Informationspaket für die Verbraucherinnen und Verbraucher schnüren.“

Pepp steuerlich begünstigen!

Positiv bewertet der BdV den Aufruf der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten, das Pepp steuerlich zu begünstigen. Der deutsche Gesetzgeber sollte die Gelegenheit nutzen, die bisherige Praxis zu überprüfen: „Dass die lebenslange Verrentung eine besondere steuerliche Förderung in der Altersvorsorge erhält, stellt eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung der Versicherungsbranche gegenüber anderen Anbietern von Finanzprodukten dar.“

Aus europäischer Sicht sieht Kleinlein zudem große Chancen, dass das Pepp die sogenannte Kapitalmarktunion vorantreiben kann. Dabei handelt es sich um ein von der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterstütztes Großprojekt, das Realinvestitionen im europäischen Wirtschaftsraum erleichtern soll. In der Niedrigzinsphase können sie deutlich rentabler sein als sichere Staatsanleihen.

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