Das Ziel des Altersvorsorgedepots ist einfach: möglichst viele Menschen erreichen. Doch das technische Vorgehen dahinter ist komplex. Was man beachten sollte.
Mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) möchte der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, die private Altersvorsorge in Deutschland auf ein breiteres und kapitalmarktbasierendes Fundament zu stellen. Der Erfolg einer solchen Reform entscheidet sich jedoch nicht allein daran, wie hoch Förderbeiträge oder Steuervorteile für Kunden sind.
Damit die Reform gelingt, muss es viele AVD-Anbieter geben, die mit maßgeschneiderten Angeboten viele unterschiedliche Zielgruppen erreichen. Das setzt eine AVD-Infrastruktur voraus, mit der Anbieter die Komplexität des Produkts effizient managen können. Die Frage ist daher: Wie gelingt es der Finanzbranche, diese Infrastruktur aufzusetzen?
Zulagenverwaltung ist zentraler Komplexitätstreiber
Für Anbieter bedeutet die Ausgestaltung des Altersvorsorgedepots ein Spannungsverhältnis: Am Frontend, für den Vorsorgenden, soll es ein einfaches und preisgünstiges Sparplanprodukt sein. Im Hintergrund ist das AVD jedoch administrativ aufwendig. Anbieter müssen also ein Produkt liefern, das die Kundenerwartungen an Kosten und Einfachheit erfüllt, und das trotz des Komplexitätsgrads zugleich rentabel ist. Gleichzeitig steigen durch die jahrzehntelangen Laufzeiten der AVDs die Kosten einer Fehlentscheidung.
Der zentrale Komplexitätstreiber ist dabei die Zulagenverwaltung. Über den Lebenszyklus eines AVD-Vertrags können nach eigener, auf der Zulagenverwaltung für Riester-Sparpläne basierender Zählung rund 22 Geschäftsvorfälle anfallen, wie etwa Vertragseröffnung, Überträge, Versorgungsausgleich, Eigenheimentnahme, Pfändungen und Auszahlungsphase. Manche treten bei jedem Vertrag auf, andere nur anlassbezogen. Alle müssen sauber verarbeitet, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet und über die gesamte Laufzeit nachgehalten werden. Hinzu kommen die quartalsweisen Zulagenausschüttungen und -rückforderungen sowie die jährliche Verarbeitung.
Eine funktionierende AVD-Infrastruktur ist nicht nur für jeden einzelnen Anbieter selbst wichtig. Es gibt auch eine gesellschaftliche Komponente: Der Gesetzgeber verfolgt mit dem AVD das Ziel, dass möglichst viele Menschen vorsorgen. Die Vorsorgenden unterscheiden sich jedoch in Vorwissen, Beratungsbedarf und Bedürfnissen. So kann und möchte nicht jeder ein Standard-AVD bei einem Neo-Broker eröffnen. Viele brauchen den Berater ihres Vertrauens, eine vertraute Marke oder ein Angebot, das zu ihrer Lebenssituation passt. Um diesen Bedarf zu decken, braucht es möglichst viele Anbieter mit unterschiedlichen Angeboten. Bleibt die Zahl der Anbieter klein, bleibt auch die Reichweite klein.
Fünf wichtige Punkte bei der Infrastrukturpartner-Auswahl
Wer nicht das spezifische Know-how und die Ressourcen hat, ein AVD komplett eigenständig anzubieten, muss auf Infrastrukturpartner setzen. Je nach Ausgangssituation können Institute einzelne Bausteine wie die Zulagenverwaltung oder auch zusätzlich das Depotgeschäft hinzukaufen. Auch White-Label-Lösungen in Kooperation mit einem zertifizierten Partner sind denkbar, oder auch Komplettlösungen, falls ein Institut die API-Anbindung an ihre Kernsysteme vermeiden möchte. Am Markt ist zu beobachten, dass sich viele Anbieter auf ihre Kernkompetenzen Geldanlage und Kundenbeziehung konzentrieren möchten. Partnermodelle sind im Markt nicht neu. In der Wertpapier- und Fondsabwicklung etwa ist die Auslagerung an spezialisierte Betreiber seit Langem etabliert.
Bei der Auswahl eines Infrastrukturpartners sollten Anbieter auf folgende fünf Punkte achten:
- Erfahrung mit geförderten Altersvorsorgeprodukten
- ein eingespieltes Team für die Zulagenverwaltung, das auch Sonderfälle und Korrekturläufe sicher bearbeitet
- die Kombination aus Zulagenverwaltung, Depotdienstleistungen und – auf Wunsch – einem Frontend, sodass die Bausteine aus einer Hand kommen
- die Option, dass der Infrastrukturpartner selbst als Anbieter auftritt, damit auch ein vollständiges White-Label-AVD möglich ist
- bestehende, im Echtbetrieb erprobte Anbindungen an die ZfA.
Bei der Bewertung des Vorgehens gilt es für Anbieter zu überlegen: Ist das AVD ein Kern- oder nur ein Bei-Produkt, wie hoch sind die zu erwartenden Stückzahlen, wie groß ist der Betriebsaufwand, wie viel Zeit und Kapital steht zur Verfügung, um ein langfristiges AVD-Setup auf die Beine zu stellen.
Die Frage der Infrastruktur wird am Ende mit darüber entscheiden, ob die Reform das gesellschaftliche Ziel erreicht, dass möglichst viele Menschen im Alter finanziell besser dastehen. Angesichts der verbleibenden Zeit bis zum Start der neuen Altersvorsorgeprodukte am 1. Januar 2027 sollten (potenzielle) Anbieter ihre Entscheidung nicht noch länger vor sich herschieben. Denn kaum ein Unternehmen kann es sich leisten, dass Bestandskunden zu einem attraktiveren anderen Anbieter abwandern. Wer am 1. Januar 2027 nicht bereit ist, dem drohen Kundenverbindungen langfristig verloren zu gehen.