Das Altersvorsorgereformgesetz ist nun endgültig beschlossen: Am heutigen Freitag stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu — ohne weitere Änderungen. Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das neue System die seit Jahren schwächelnde Riester-Rente. Kernstück ist das Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben, das Sparern erstmals eine staatlich geförderte Beteiligung am Kapitalmarkt — etwa über ETFs und Fonds — ermöglicht. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalschutz weiterhin möglich.
Für das vorgesehene Standarddepot — ein vereinfachtes Produkt für kapitalmarktunerfahrene Sparer — gilt künftig eine Effektivkostenobergrenze von einem Prozent pro Jahr. Der ursprüngliche Deckel von 1,5 Prozent war im parlamentarischen Verfahren auf Drängen des Bundesrates abgesenkt worden. Neu und branchenpolitisch brisant: Neben den Angeboten privater Anbieter soll ein staatlich organisiertes Standarddepot treten, das nach Empfehlung des Finanzausschusses möglicherweise von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden könnte.
Die Förderung wurde im parlamentarischen Verfahren neu strukturiert: Die Grundzulage beträgt künftig 50 Prozent auf Eigenbeiträge bis 360 Euro jährlich und 25 Prozent auf Beiträge bis zur Obergrenze von 1.800 Euro — maximal also 540 Euro pro Jahr. Erstmals erhalten auch Selbstständige Zugang zur geförderten Altersvorsorge. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 sollen Leistungen der Frühstart-Rente rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 fließen.
BVK: Staatslösung als Systembruch
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) reagiert mit scharfer Kritik. „Es ist mehr als bedauerlich, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Altersvorsorgereformgesetz ohne wesentliche Änderungen abgesegnet hat“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier wurde die Chance vertan, wichtige Änderungen vorzunehmen. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“
Besonders das ab 2027 vorgesehene staatliche Standarddepot ist aus Sicht des BVK ordnungspolitisch nicht akzeptabel: Der Staat nehme gleichzeitig die Rolle des Regulierers, des Kontrolleurs und des Produktanbieters ein und verzerre damit den Wettbewerb. Heinz spricht von einer „Rollenhybris“, für die man Parallelen nur aus staatssozialistischen Zeiten kenne.
Darüber hinaus moniert der BVK ungeklärte Grundsatzfragen: Wie wird der Kapitalschutz der Sparer beim staatlichen Fonds ausgestaltet? Wer garantiert, dass der Staat in fiskalisch schwierigen Zeiten keinen Zugriff auf das Kapital der Vorsorgenden erhält?
Auch Anlagestruktur, Kosten, Rendite und Verrentungsmodalitäten seien bislang offen. Zudem seien beratungslose Standardprodukte grundsätzlich ungeeignet, individuellen Lebenslagen gerecht zu werden — „Das kann sich später bitter rächen, wenn sie merken, dass das Produkt nicht passt oder der eigenen Biografie zuwiderläuft“, so Heinz. Der Verband kündigt an, den „Kampf gegen die Staatslösung“ fortzusetzen.
AfW: Reform begrüßt — Umsetzung entscheidet
Weniger kämpferisch, aber ebenfalls mit Vorbehalten gibt sich der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Der Verband begrüßt, dass das Gesetz nun beschlossen ist. Er sieht darin die Basis für eine Modernisierung der privaten Altersvorsorge, warnt aber ebenfalls vor den Folgen des Beratungsverzichts.
„Altersvorsorgeentscheidungen wirken über Jahrzehnte“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Sie betreffen Förderlogiken, Kapitalmarktrisiken, Garantien, Auszahlungsfragen und bestehende Verträge. „Das ist kein einfacher Online-Klick. Wer möchte, dass die neue private Altersvorsorge tatsächlich genutzt wird, muss Beratung als Erfolgsfaktor begreifen – nicht als Kostenproblem“, so Wirth.
Auch der AfW beobachtet das staatliche Standardangebot kritisch. Aus Verbandssicht dürfe nicht der Eindruck entstehen, ein staatlich organisiertes Produkt sei automatisch sicherer als private Angebote — Kapitalmarktrisiken verschwänden nicht durch staatliche Beteiligung. Für alle Produkte müssten Transparenz, Verständlichkeit und faire Wettbewerbsbedingungen gelten.



