Die Bundesregierung hat am 11. Februar einen Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes in den Bundestag eingebracht. Im Entwurfschreiben reagiert der Gesetzeber unter anderem auf die zuvor vom Bundesrat geäußerte Kritik am Gesetzesvorhaben: Bei einigen Punkten signalisiert er Prüfbereitschaft, andere lehnt er kategorisch ab.

Das Altersvorsorgereformgesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformieren und kostengünstiger, renditestarker und transparenter gestalten. Ein zentrales Element ist das neue Standarddepot – ein einfach strukturiertes Altersvorsorgedepot mit einer Kostenobergrenze von 1,5 Prozent.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2026 an fünf zentralen Punkten des Gesetzentwurfs Kritik geübt und Nachbesserungen gefordert. Die Bundesregierung reagiert nun unterschiedlich auf die Forderungen der Länderkammer.

Kostendeckel unter 1,5 Prozent

Der massivsten Kritik des Bundesrates zeigt sich die Regierung aufgeschlossen: Sie will die vorgesehene Kostenobergrenze von 1,5 Prozent pro Jahr nochmals prüfen. Der Bundesrat hatte diese Grenze als viel zu hoch kritisiert. In seiner Stellungnahme heißt es: „Eine derart hoch angesetzte Kostenobergrenze läuft dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Standardprodukts zuwider.“

Die Länderkammer warnt vor erheblichen Renditeverlusten durch die hohen Kosten über den langen Anlagehorizont der Altersvorsorge. Bei Effektivkosten von bis zu 1,5 Prozent pro Jahr würde die Rendite über Jahrzehnte empfindlich geschmälert.

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Als Vergleich verweist der Bundesrat auf kapitalmarktnahe Vorsorgeprodukte: Breit diversifizierte Indexfonds weisen regelmäßig Effektivkosten weit unter 0,5 Prozent pro Jahr auf. Das schwedische Standardprodukt AP7 kommt sogar auf etwa 0,1 Prozent pro Jahr. Die Länderkammer fordert daher, die Kostenbegrenzung deutlich abzusenken und an der internationalen Best Practice auszurichten.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung die Höhe der Kostenobergrenze damit begründet, dass sie so gewählt worden sei, „um grundsätzlich allen Anbietergruppen die Möglichkeit zu haben, kostendeckende Standarddepots anzubieten“.

Verbände und Fondsgesellschaften kritisieren Kostendeckel als zu hoch

Auch Branchenverbände üben Kritik am geplanten Kostendeckel - aber aus einer anderen Perspektive. Andreas Beys, Finanzvorstand des Dachfondshauses Sauren, warnt vor einer verkürzten Sichtweise: Ein pauschaler Kostendeckel könnte bei Anlegern den Eindruck verfestigen, dass niedrige Kosten über den Anlageerfolg entscheiden. Dies blende aus, dass langfristige Renditen nicht isoliert von der dahinterstehenden Leistung betrachtet werden sollten.

Entscheidend sei nicht die absolute Höhe der Kosten, sondern das Verhältnis von Kosten zu Leistung, argumentiert Beys. Mehrwerte ließen sich durch aktives Fondsmanagement, professionelle Portfoliokonstruktion oder Risikomanagement generieren.

Der Vermittlerverband AfW sieht die Kostenbegrenzung ebenfalls kritisch. „Gute Beratung gibt es nicht umsonst“, betont Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Der Gesetzgeber habe in der Vergangenheit bewusst die Anforderungen an qualifizierte Beratung erhöht – IHK-Abschluss, regelmäßige Weiterbildung, Haftpflichtversicherung, Nachhaltigkeitsprüfung. „Das kann es alles nicht umsonst geben.“

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Staatliches Standardprodukt: Klare Absage

Deutlich ablehnend reagiert die Bundesregierung hingegen auf die Forderung des Bundesrates nach einem staatlich organisierten Standardprodukt. Der Bundesrat hatte gefordert, die Reform durch „ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes echtes Standardprodukt“ zu flankieren.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass das geplante Standarddepot „weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags und den langjährigen Forderungen des Bundesrates zurück“ bleibe. Der Gesetzentwurf lasse „Millionen von Fonds-Kombinationen zu, die allesamt unter dem Begriff Standarddepot von verschiedenen Anbietern angeboten werden können. Eine Vergleichbarkeit wird so allerdings gerade nicht geschaffen.“

Als Beispiel nennt der Bundesrat eine Kombination aus sicheren und renditestärkeren Anlagen: einen ETF auf kurzlaufende Euro-Staatsanleihen oder einen Geldmarkt-ETF für den risikoarmen Teil sowie einen ETF auf einen weltweiten Aktienindex wie den MSCI World für den risikoreicheren Teil. Junge Sparer könnten so zunächst stärker auf Aktien setzen, während das Kapital kurz vor der Rente in sichere Anlagen umgeschichtet wird.

Die Bundesregierung hält dagegen: Ein staatlich organisiertes Standardprodukt sei „nicht erforderlich“, da der Gesetzentwurf „bereits ein privatwirtschaftliches Angebot von Standarddepots“ enthalte. Die Standarddepots seien einfach aufgebaut und in hohem Maße normiert. Anhand der Kennzahl „Effektivkosten“ könnten Altersvorsorgende Standarddepots gut vergleichen.