Gestern (26. Februar 2026) war es endlich so weit: Der Bundestag debattierte in erster Lesung das Altersvorsorgereformgesetz, quasi der Nachfolger der Riester-Rente. Das öffentliche Interesse hielt sich in Grenzen. Bei Angehörigen der Versicherungsbranche dürfte das anders gewesen sein, denn für sie steht viel auf dem Spiel. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird es für sie um jedes Detail gehen, wenn es um die praxisnahe Ausgestaltung der Reform geht. 

Vermittlerverbände seit Wochen mit Kritik an Reformplänen 

Kern der Reform ist eine stärkere Öffnung hin zu kapitalmarktorientierten Lösungen. Die Absichten klingen hehr: „Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen“, heißt es auf der Website des Deutschen Bundestags zu dem Vorhaben.

Doch gerade die Vermittlerszene ist in Aufruhr. Interessenverbände wie BVK, AfW, Votum, IGVM oder BDV fürchten teilweise nicht weniger als um den Fortbestand des Berufsstandes ihrer Mitglieder. Sie sehen die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe gefährdet und sprechen von einem Beratungsmangel, speziell für die Menschen, die eine zusätzliche Altersvorsorge dringend benötigen.

So sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute: „Die vorliegende Reform in ihrer derzeitigen Fassung wirft jedoch erhebliche fachliche und praktische Bedenken auf. Aus Sicht des Berufsstands gefährdet sie nicht nur die Qualität der Beratung sowie der Altersvorsorgeprodukte, sondern auch den Verbraucherschutz.“

Der Grund sind der geplante Kostendeckel, ein Zillmerverbot und eine mögliche Aussetzung der Beratungspflicht beim Standarddepot. Letztere fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Gesetzentwurf steht diese indes nicht. 

Finanzminister Klingbeil kündigt „Nachbesserungen“ an

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zeigt sich offen für Nachbesserungen am geplanten Altersvorsorgedepot. Vor der Bundestagssitzung stellte er klar, dass insbesondere der vorgesehene Kostendeckel im parlamentarischen Verfahren noch einmal überprüft werden dürfte.

Im Gespräch mit „Finanztip“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen sagte Klingbeil, er gehe davon aus, dass die Kostenbremse „nachgeschärft“ werde. Mehrere Parlamentarier aus unterschiedlichen Fraktionen hätten ihm bereits signalisiert: „Den Punkt schauen wir uns noch einmal genau an.“ 

Für die Versicherungswirtschaft sind das indes keine guten Nachrichten, da es um eine Senkung der maximal vorgesehenen 1,5 Prozent Effektivkosten geht. Geringere Effektivkosten würden aber auch geringere Einnahmen für die Anbieter und damit gegebenenfalls auch geringere Vergütungen für Vermittler bedeuten. 

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Verbraucherschützer wollen niedrigere Kosten 

Ähnlich wie viele Verbraucherschützer, die deutlich niedrigere Kosten fordern, um den Renditevorteil kapitalmarktorientierter Produkte nicht zu gefährden, äußerte sich auch Tenhagen: „1,5 Prozent Kosten gefährden den zentralen Vorteil des neuen Modells“, so der Finanzjournalist. „Finanztip“ hatte im September 2025 eine Obergrenze von maximal 0,5 Prozent pro Jahr gefordert. „Nur mit niedrigen Kosten werden staatliche Zuschüsse effizient eingesetzt.“

Von den Kritikern wird oft ein Vergleich bemüht: So sind auf dem freien Markt bei Neo-Brokern Gebühren von um die 0,5 Prozent pro Jahr bei ETF-Sparplänen bereits Standard. 

Redner im Bundestag kritisieren Kostendeckel

Auch in der Bundestagsdebatte formulierten mehrere Abgeordnete in ihren Reden Kritik an den geplanten 1,5 Prozent Effektivkosten für das Standarddepot. Vergleichbare Staatsfonds wie der in Schweden würden dies mit nur 0,1 Prozent Kosten hinbekommen, so Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) und warb bei dieser Gelegenheit erneut für den Vorschlag seiner Partei zu einem Bürgerfonds.

Wohl noch wichtiger dürfe sein, dass auch aus den Regierungsfraktionen Bedenken in der Kostenfrage angemeldet wurden. So sagte Finanzausschuss-Mitglied Michael Thews (SPD): „Wir werden daran arbeiten, dass die Gebührenstruktur vielleicht noch gesenkt werden kann.“ Ein Produkt bringe am meisten Rendite, wenn die Gebühren nicht so hoch sind, so seine Feststellung. Man wolle das in den weiteren Verhandlungen zur Reform nochmal angehen, so Thews.

Beim Zillmerverbot zeichnen sich keine Änderungen ab 

Auch beim Thema Zillmerverbot scheint es für die Vermittler und ihre Verbände nicht gut auszusehen. So gab es in der Bundestagssitzung keine Wortbeiträge, die auf eine Rückkehr zur Zillmerung oder ähnliches hindeuteten. Stattdessen betonte zum Beispiel Brodesser, dass man bei der Reform der Riester-Rente bewusst auf hinderliche Punkte wie „teilweise hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei Abschluss fällig wurden und einen späteren Wechsel des Anbieters unattraktiv machen“ verzichtet habe.

Auch Bundesfinanzminister Klingbeil und weitere Redner betonten in ihren Reden die positiven Effekte des Gesetzentwurfs bezüglich niedriger Kosten beziehungsweise der Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit.