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An 5 Beispielen erläutert Der große Steuer-Unterschied beim Bestandsverkauf

Vorbereitung auf den letzten Geschäftstermin: Wie viel Geld ein Vermittler aus dem Verkauf seines Kundenbestands erwirtschaftet, hängt auch von der Besteuerung ab.
Vorbereitung auf den letzten Geschäftstermin: Wie viel Geld ein Vermittler aus dem Verkauf seines Kundenbestands erwirtschaftet, hängt auch von der Besteuerung ab. | Foto: Unsplash.com
Daniel Ziska
Foto: GPC Tax

Es gibt viele wichtige Fragen zu beantworten, wenn ein Vermittler seinen Versicherungsbestand verkaufen möchte: „Wie viel ist der Bestand wert?“, „Kann ich den Bestandswert kurzfristig steigern?“, „Wie finde ich den richtigen Käufer und prüfe, ob er auch wirklich zahlen kann?“, „Was gibt es datenschutzrechtlich zu beachten und welche Kaufvertragsklauseln schützen mich?“, sind nur einige davon.

Ob der Verkauf aber das bringt, was er soll, hängt auch von den Steuern ab: Ein Preis von 500.000 Euro ist im konkreten Fall vielleicht ein guter Deal. Wenn aber nach Abzug von Umsatz-, Einkommen-, Kirchen- und Gewerbesteuer nur 180.000 Euro auf dem Konto landen, ist die Ernüchterung groß. Bei der richtigen Besteuerung kann der Vermittler gut 120.000 Euro mehr behalten – und das sogar, wenn der Käufer 100.000 Euro weniger, also nur 400.000 Euro Kaufpreis zahlt. Hexerei? Nein, das macht nur die Steuer.

1. Der Steuerhammer

Herr Branntwig ist seit Jahrzehnten erfolgreicher Versicherungsmakler in Oberhausen und als Einzelunternehmen organisiert. Er möchte seinen Bestand für 500.000 Euro zum Ende des Jahres 2021 verkaufen. Danach möchte er aber noch einige enge Kunden weiterbetreuen, damit ihm nicht langweilig wird. Er ist glücklich geschieden und hat normalerweise aus seinem Unternehmen und anderen Quellen ein zu versteuerndes Einkommen von 250.000 Euro. Er ist Mitglied der römisch-katholischen Kirche.

Herr Branntwig muss auf seinen Gewinn Gewerbesteuer zahlen; dies sind in Oberhausen 19,25 Prozent. Dies ist keine endgültige Steuerbelastung, sondern es werden nach dem neusten Corona-Steuerhilfegesetz 14 Prozentpunkte mit der Einkommensteuer von Herrn Branntwig verrechnet. So bleiben noch 5,25 Prozent an Steuerbelastung übrig. Auf das zusätzliche Einkommen aus dem Verkauf wird – inklusive des Solidaritätszuschlags – eine Einkommensteuer von 47,5 Prozent fällig.

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In Nordrhein-Westfalen fällt für die römisch-katholische Kirche Kirchensteuer von maximal 4,0 Prozent des Einkommens an. Wie hoch die maximale Kirchensteuer ist, hängt tatsächlich vom Wohnort ab. Sie könnte auch 3,0 Prozent oder 3,5 Prozent betragen.

Im Jahr der Zahlung mindert die Kirchensteuer allerdings auch das zu versteuernde Einkommen, sie wird als Sonderausgabe abgezogen. Ohne diesen Sonderausgabeneffekt im Folgejahr zu berücksichtigen, liegt die Steuerlast auf den Bestandsverkauf bei schwindelerregenden 56,725 Prozent des Verkaufsgewinns.

Hinzu kommt in dem Fall leider noch die Umsatzsteuer. Die normale Tätigkeit als Versicherungsmakler ist umsatzsteuerfrei. Der Bestandsverkauf ist leider nicht automatisch auch befreit, sodass 19 Prozent Umsatzsteuer greifen. Dies sind umgerechnet rund 16 Prozent des Kaufpreises.

Diese Steuer mindert den Gewinn spürbar, sodass Herr Branntwig auch weniger an Einkommen- und Gewerbesteuer zahlt. Aber es bleiben immer noch rund 8 Prozent an Belastung auf den Kaufpreis übrig. Alles zusammengenommen führt das zu einer Steuerbelastung von schockierenden rund 63 Prozent. Vom Verkaufspreis von 500.000 Euro bleiben nur rund 180.000 Euro übrig.

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