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An 5 Beispielen erläutert Der große Steuer-Unterschied beim Bestandsverkauf

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2. Die mildere Variante

Bei Frau Angel ist der Sachverhalt genauso wie bei Herrn Branntwig. Allerdings hat sie ihr Büro und ihre Wohnung in Brandenburg, und zwar in Frankfurt (Oder).

Der Wohn- und Arbeitsort macht hier schon etwas aus, nämlich bei der Gewerbesteuer und auch bei der Kirchensteuer. Die Gewerbesteuer sinkt auf 14 Prozent und mindert auch komplett ihre anfallende Einkommensteuer. Also ist die Gewerbesteuerbelastung summa summarum null. Die Kirchensteuer ist auf 3 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt. Hierdurch bleiben Frau Angel gut 22.000 Euro mehr auf dem Konto. Die Gesamtsteuerbelastung bleibt mit Umsatz- und Einkommensteuer aber immer noch bei erschreckenden 59 Prozent.

3. Achtung Kirche

Herr Kleber ist Versicherungsmakler, wohnt in Saarlouis. Er überlegt, wie es sich auf die Steuerlast auswirkte, wenn er aus der evangelischen Kirche austreten würde, bevor er seinen Bestand verkauft.

Im Saarland fällt in der evangelischen Kirche eine maximale Kirchensteuer von 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens an. Ist er im Verkaufsjahr kein Kirchenmitglied mehr, fällt diese Steuer weg. Allerdings muss Herr Kleber darauf achten, dass er den Austritt rechtzeitig erklärt. Im Saarland fällt die Kirchensteuer ab dem Folgemonat nach Kirchenaustritt weg.

Möchte Herr Kleber 2021 verkaufen, und soll keine Kirchensteuer anfallen, so müsste er bis Ende Dezember 2020 austreten. Die genauen Regeln zum Kirchenaustritt sind in den Ländern unterschiedlich. Ganz selbstverständlich ist, dass Herr Kleber, wenn er keine Kirchensteuer mehr zahlt, zukünftig durch diese auch keine Steuerminderung mehr hat.

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