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An 5 Beispielen erläutert Der große Steuer-Unterschied beim Bestandsverkauf

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4. Der Schlussstrich

Frau Meintz, 58 Jahre alt, wohnt und arbeitet als Versicherungsmaklerin in Wiesbaden und ist ebenfalls in der Vermittlung von Finanzanlagen aktiv. Sie gehört keiner Kirche an. 2021 will sie sich zunächst darauf konzentrieren, ihren Maklerbestand zu verkaufen und dann im Folgejahr ihr Anlagegeschäft verkaufen oder in anderer Weise abwickeln. Es ist ihr erster Unternehmensverkauf. Nach 2022 will sie nicht mehr im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich arbeiten.

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Frau Meintz kann von Steuerbegünstigungen profitieren, die bei der Abwicklung eines Unternehmens greifen können („Betriebsaufgabe“). Das gilt für Verkäufer, die alt genug sind und alles Wesentliche in einem übersichtlichen Zeitraum abwickeln oder verkaufen.

Die Vorteile: Es fällt keine Gewerbesteuer an, und auf die Einkommensteuer, die auf den Abwicklungsgewinn inklusive Bestandsverkaufspreis fällig wird, gibt es einen Rabatt von 44 Prozent. Bei kleineren Gewinnen kann auch noch ein bestimmter Betrag steuerfrei bleiben.

Aber schon allein durch den Rabatt sinkt die Einkommensteuerlast leicht auf 20 bis 25 Prozent. Die Umsatzsteuer bleibt hier allerdings wohl ein Ärgernis. Denn auch wenn Frau Meintz 2021 mit dem Bestandsverkauf einen Gewinn von 500.000 Euro macht, könnte die Gesamtsteuerbelastung bei 35 Prozent liegen.

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