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Analyse der Bilanzen für 2018 Bestand der Lebensversicherer weiter rückläufig

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Folge der Korridormethode

Das im Oktober 2018 eingeführte Korridorverfahren reduzierte rückwirkend für das ganze Geschäftsjahr den Aufwand zur Erhöhung der Zinszusatzreserve (ZZR) und wirkte damit nachhaltig auf die Bilanzen der Lebensversicherer. Die jetzt wieder aussagekräftigere Nettoverzinsung der Kapitalanlagen gemäß GDV-Kennzahlenkatalog erreichte 2018 einen Wert von 3,6 Prozent (Vorjahr: 4,5 Prozent). Vier Lebensversicherer wiesen eine höhere Nettorendite der Kapitalanlagen aus als im Vorjahr, 73 Anbieter reduzierten die Nettoverzinsung.

Die laufende Durchschnittsverzinsung erfasst alle laufenden Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen. Damit bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen, etwa Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensanlagen, Abschreibungen aufgrund von Kursverlusten sowie Sonderabschreibungen, unberücksichtigt. Mit einer Quote von 4,0 Prozent weist die Allianz die höchste Durchschnittsverzinsung aus, gefolgt von der Mylife, Ideal und DEVK Eisenbahn mit jeweils 3,8 Prozent sowie Deutsche Ärzte und HanseMerkur mit 3,6 Prozent.

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Die Erleichterungen zur Bildung der ZZR wirken sich auch auf andere Bilanzpositionen aus. Die nicht mehr zwingend zur Aufstockung der Deckungsrückstellungen gebundenen Mittel können, auch im Interesse der Kunden, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeführt werden. So stieg die RfB-Quote durchschnittlich von 7,38 auf 9,17 Prozent. In absoluten Werten wurden die RfB-Aufwendungen von 6,35 auf 8,10 Milliarden Euro aufgestockt.

Analysen und Vergleiche

„Die anhaltende Niedrigzinsphase, die zunehmende Digitalisierung und der enorme Kostendruck schaffen große Herausforderungen für Versicherungsunternehmen. Eine sorgfältige Analyse auf Anbieter- und Produktebene gewinnt daher immer mehr an Bedeutung, wenn es um die Auswahl eines passenden Vertrages geht“, kommentiert Reinhard Klages, Chefredakteur des Map-Reports, die Ergebnisse.

Michael Franke, Franke und Bornberg

„Vermittlern und Maklern als Bindeglied zwischen Unternehmen und Verbrauchern kommt eine zunehmend wichtige Bedeutung zu“, ergänzt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg und Herausgeber des map-reports. „Können die Produkte einer Gesellschaft guten Gewissens verkauft werden, wenn die Kennzahlen weit unterdurchschnittlich sind und die Solidität nicht gegeben erscheint? Haftungsrechtlich verpflichtet zudem Paragraf 60 Versicherungsvertragsgesetz dazu, sich eine hinreichende Übersicht über den Markt und die Anbieter zu verschaffen.“

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