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Anhörung im Finanzausschuss zur Regulierung: Viel Rauch um Nichts

Frank Rottenbacher, AfW
Frank Rottenbacher, AfW
„Über die tatsächlich beabsichtige Regulierung herrscht offenbar immer noch viel Unkenntnis“, fasst es Frank Rottenbacher zusammen. Der Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung war zugegen, als rund zweieinhalb Stunden lang mehr als 40 Experten aus der Branche den Politikern aus dem Fachausschuss für Finanzen Rede und Antwort standen. Nicht alle kamen dabei auch zu Wort.

Fazit: Das bereits verabschiedete Anlegerschutzverbesserungsgesetz wird wohl kommen, und zwar wie geplant. Die daraus herausgelösten Fragen des Finanzanlagenvermittlungs- und Vermögensanlagerechts, sprich die Regulierung der Vermittler von geschlossenen und offenen Fonds, wird höchstwahrscheinlich ebenfalls wie beabsichtigt umgesetzt.

Letzterer Gesetzentwurf ist vom Wirtschaftsministerium bereits fertig ausgearbeitet, aber noch nicht veröffentlicht. Daher kam es laut Rottenbacher in der Anhörung aus Unkenntnis zu manchem Missverständnis. So sei beispielweise keineswegs geplant den „kompletten grauen Kapitalmarkt“ über die Gewerbeordnung zu regulieren.

Der Kompromiss zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium sieht vor, dass lediglich die Berufszulassung und Kontrolle der Vermittler geschlossener Fonds der Gewerbeordnung unterliegen soll. Die Produkte bleiben weiterhin im Prüffokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Die Regierungsparteien, insbesondere der stellvertretende Ausschussvorsitzende Klaus-Peter Flossbach (CDU) und Frank Schaeffler (FDP) hatten sich für diesen Weg eingesetzt. Politiker der Opposition, wie im Vorfeld der Anhörung bereits der Bundesrat, hatten die Regulierung über die Gewerbeordnung als zu wenig weitreichend kritisiert.

Geplant ist, dass der Vertrieb von Fonds und Beteiligungen – analog zum Versicherungsvermittlerrecht – über eine gewerberechtliche Zulassung mit Sachkundeprüfung geregelt wird und weiterhin nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstellt wird. Dieses Vorgehen wurde zu Beginn der Legislaturperiode auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Für die Berufsausübung hingegen sollen die Beratungsvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch für Vermittler übernommen werden. Die Bundesregierung plant somit, dass auch freie Vermittler bestimmte Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen müssen, die heute nur Finanzdienstleistungsinstituten vorgeschrieben sind. Bei Falschberatung droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, schlimmstenfalls der Entzug ihrer Gewerbeerlaubnis.

Nun werde es Zeit, dass der Gesetzestext endlich veröffentlicht werde, damit die Verbände und Interessenvertreter zu den Details der Regelung Stellung nehmen könnten, so Rottenbacher. „Insbesondere Fragen zu Übergangsfristen in Bezug auf den neuen Sachkundenachweis, sowie ein wahrscheinlicher Verzicht auf eine Regelung, die erfahrene Vermittler („Alte Hasen“) und Ausschließlichkeitsvermittler von der Prüfung freistellt, sind noch zu klären“, erläutert der AfW-Vorstand.

Die Umsetzung der Regelungen für den Fondsvertrieb sollen bis spätestens 1. Juli 2011 stattfinden.

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