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Anhörung im Finanzministerium: Verbände kämpfen für tragbare Regulierung bei geschlossenen Fonds

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Ob die Gewerbeaufsicht oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dieses Register führen wird, ist derzeit noch unklar.

Beobachtern zufolge muss damit gerechnet werden, dass der Gesetzentwurf aus dem Schäuble-Ministerium zunächst mit wenig Änderungen den Weg der Gesetzgebung geht. Und dies zunächst unabhängig von den Plänen der Europäischen Kommission.

Denn die aus Brüssel erwartete Regulierungsvorschrift PRIPs zum sektorübergreifenden Anlegerschutz (Packaged Retailed Investment Products) verzögert sich offenbar.

Brüsseler Vorgaben verzögern sich

PRIPs zielt auf konsistente und gleich hohe Anlegerschutzstandards sowohl im Bereich der Anlegerinformationen als auch im Bereich der Vertriebsregeln für Investmentprodukte für Endanleger ab. Dies soll unabhängig vom Produkt oder dem vom Anleger gewählten Vertriebsweg erfolgen.

Laut AfW-Chef Rottenbacher sei nicht mehr damit zu rechnen, dass die Brüsseler Vorgaben ebenfalls in dieser Legislaturperiode abgehandelt werden können.

Der Zeitplan der Umsetzung des Schäuble-Gesetzes, zu dem auch Regelungen zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen sowie ebenfalls in der Branche höchst umstrittene Regulierungsvorschriften für offene Immobilienfonds zählen, sieht eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause und eine Gültigkeit des neuen Gesetzes ab Januar 2011 vor.

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