Anhörung zur möglichen Abschaffung der Abgeltungssteuer „Bewährtes transparentes Besteuerungssystem würde zerstört werden“
Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Spitzenverbände deutscher Finanzinstitute, hat sich für den Erhalt der Abgeltungssteuer ausgesprochen. Damit nahm der Dachverband während der offenen Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag Stellung zu zwei Anträgen.
Das regelt die Abgeltungssteuer
Die Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten gefordert, die Kapitalertragssteuer von pauschal 25 Prozent, auch Abgeltungssteuer genannt, auf alle Kapitaleinkünfte abzuschaffen und durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen: Die jetzige Besteuerung privilegiere Kapitaleinkünfte gegenüber Arbeitseinkommen und sei daher ungerecht, so die Oppositionsparteien in ihren jeweiligen Stellungnahmen.
Mit der Abgeltungssteuer werden seit 2009 pauschal alle Kapitaleinkünfte belegt. 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer werden direkt von den Finanzinstituten an den Fiskus abgeführt. Mit wenigen Ausnahmen brauchen die Steuerpflichtigen diese Einnahmen nicht mehr in ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Bei der von der Opposition geforderten individuellen Besteuerung wird dagegen der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt. Dieser liegt in der Regel deutlich höher als 25 Prozent. Die Postitionen der Verbände
Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte ihre Position: Die einheitliche Kapitalertragssteuer sorge für ein funktionierendes Steuereinnahmeverfahren bei Kapitaleinkünften, mit dem auch die Kunden zufrieden seien. Ihre Abschaffung würde ein „bewährtes, transparentes Besteuerungssystem zerstören“, so der Banken-Gesamtverband.
Die Deutsche Steuergewerkschaft und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sprachen sich dagegen für eine Abschaffung des 25-Prozent-Pauschalsteuersatzes aus.
Dagegen argumentierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wie die Banken für die Beibehaltung der Abgeltungssteuer, jedoch aus einem anderen Grund: Solange der internationale Datenaustausch zwischen den Ländern nicht verbindlich geregelt sei, könne nicht über die Beibehaltung oder Abschaffung der Abgeltungssteuer entschieden werden, so der Versichererverband.
Thema der Anhörung war neben der Abgeltungssteuer auch der von der Bundesregierung geplante internationale Informationsaustausch über Finanzkonten und Steuerangelegenheiten.
Der Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung, den das Bundesfinanzministerium im Juli vorgelegt hat und der nach den Stellungnahmen von Verbänden derzeit überarbeitet wird, stand während der Anhörung nicht zur Debatte.
Das regelt die Abgeltungssteuer
Die Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten gefordert, die Kapitalertragssteuer von pauschal 25 Prozent, auch Abgeltungssteuer genannt, auf alle Kapitaleinkünfte abzuschaffen und durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen: Die jetzige Besteuerung privilegiere Kapitaleinkünfte gegenüber Arbeitseinkommen und sei daher ungerecht, so die Oppositionsparteien in ihren jeweiligen Stellungnahmen.
Mit der Abgeltungssteuer werden seit 2009 pauschal alle Kapitaleinkünfte belegt. 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer werden direkt von den Finanzinstituten an den Fiskus abgeführt. Mit wenigen Ausnahmen brauchen die Steuerpflichtigen diese Einnahmen nicht mehr in ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Bei der von der Opposition geforderten individuellen Besteuerung wird dagegen der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt. Dieser liegt in der Regel deutlich höher als 25 Prozent. Die Postitionen der Verbände
Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte ihre Position: Die einheitliche Kapitalertragssteuer sorge für ein funktionierendes Steuereinnahmeverfahren bei Kapitaleinkünften, mit dem auch die Kunden zufrieden seien. Ihre Abschaffung würde ein „bewährtes, transparentes Besteuerungssystem zerstören“, so der Banken-Gesamtverband.
Die Deutsche Steuergewerkschaft und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sprachen sich dagegen für eine Abschaffung des 25-Prozent-Pauschalsteuersatzes aus.
Dagegen argumentierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wie die Banken für die Beibehaltung der Abgeltungssteuer, jedoch aus einem anderen Grund: Solange der internationale Datenaustausch zwischen den Ländern nicht verbindlich geregelt sei, könne nicht über die Beibehaltung oder Abschaffung der Abgeltungssteuer entschieden werden, so der Versichererverband.
Thema der Anhörung war neben der Abgeltungssteuer auch der von der Bundesregierung geplante internationale Informationsaustausch über Finanzkonten und Steuerangelegenheiten.
Der Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung, den das Bundesfinanzministerium im Juli vorgelegt hat und der nach den Stellungnahmen von Verbänden derzeit überarbeitet wird, stand während der Anhörung nicht zur Debatte.
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