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Anlageberatung: Bafin bemängelt Standard der Beratungsprotokolle

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Verbesserungsbedarf sieht die Bafin auch bei Instituten, deren Protokollvordrucke über Freitextfelder verfügen. Denn in rund zwei Drittel der ausgewerteten Protokolle wurden diese nicht genutzt. Hier stellte die Behörde auch fest, dass die Unterlagen zur Schulung der Mitarbeiter wenig praktische Beispiele für die Dokumentation individueller Angaben des Kunden enthielten.

Es wird weiter kontrolliert


Wie geht es nun weiter? Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte angekündigt, den Umgang mit dem Beratungsprotokoll zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Die Bafin fordert nun diejenige Institute, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, zu Änderungen auf.

In einem weiteren Schritt sollen die Ergebnisse der Markterhebung in einem gemeinsamen Gespräch mit den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Institut der Wirtschaftsprüfer erörtert werden.

Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Institute will die Bafin kontrollieren, ob die Institute geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation der Anlageberatung ergriffen haben. ###BOX15###

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