P&R Insolvenz Anleger erhalten Zahlungsaufforderung
Die Insolvenzverwalter der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften, die Rechtsanwälte Michael Jaffé und Philip Heinke, vermelden, dass sie in den nächsten Tagen Zahlungsaufforderungen an Anleger verschicken, die bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet und damit der Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Verjährungsfrist zugestimmt haben. Zurückgefordert werden die erhaltenen Beträge im Vierjahreszeitraum vor Antrag der Insolvenzen, die im Frühjahr 2018 erfolgte. Betroffen sind also auch Anleger, die ihr Investment bereits vor der Insolvenz beendet hatten und dachten, sie haben ihre Schäfchen im Trockenen.
Die Insolvenzverwalter halten dieses Vorgehen für notwendig, um so etwaige Ansprüche zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger zu wahren. Es gehöre zu den gesetzlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters, Anfechtungsansprüche der insolventen Gesellschaften zu prüfen. Solche Ansprüche können bestehen, weil die Anleger Zahlungen für Mieten und Rückkaufpreise erhalten haben, obwohl sie kein Eigentum an den Containern erwerben konnten, und zwar sowohl aus Rechtsgründen als auch, weil ein Großteil der an die Anleger verkauften Container überhaupt nicht existierte. Die Altanleger hatten ihre investierten Gelder letztlich nur „auf Kosten“ der neuen Anleger zurückerhalten.
Gerichte sind sich uneins
Diverse Gerichte haben sich bereits mit dem Fall P&R beschäftigt, sie liefern allerdings noch kein einheitliches Bild. Zum Teil wurde die Zurückzahlungspflicht bejaht, zum Teil abgewiesen. Um hier die nötige Zeit für mehr Klarheit zu bekommen, haben die Insolvenzverwalter die Hemmungsvereinbarung vorgeschlagen.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Bislang wurden von den 114.000 verschickten Hemmungsvereinbarungen 108.000 unterzeichnet. Von den Anlegern, die heute noch Gläubiger in einem der Verfahren sind, haben über 98 Prozent die Vereinbarung unterzeichnet, von den Altanlegern, deren Ansprüche vor der Insolvenz vollständig befriedigt worden waren und die keine Neuanlagen getätigt hatten, allerdings lediglich 75 Prozent.
Zweite Abschlagsverteilung für Gläubiger soll im Sommer kommen
„Wir haben Anleger, die uns bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben zurückgeschickt haben, unter Hinweis auf die Pilotverfahren bereits mehrfach an die Unterzeichnung erinnert, zuletzt noch zweimal im Jahr 2021. Da die Verjährung etwaiger Ansprüche unmittelbar droht, bleibt uns keine andere Wahl, als ihnen jetzt im Interesse der Gläubigergesamtheit eine Zahlungsaufforderung zuzustellen und dann auch gerichtliche Maßnahmen zur Verjährungshemmung einzuleiten, wenn weiterhin keine unterzeichnete Hemmungsvereinbarung vorliegt. Die Vorbereitungen dafür sind abgeschlossen“, macht Insolvenzverwalter Jaffé deutlich und macht den Gläubigern der vier P&R Gesellschaften gleichzeitig etwas Hoffnung: Eine zweite Abschlagsverteilung ist für den Sommer 2022 geplant.