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Anleger-Führerschein statt Produktverbot

in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten
Egon Wachtendorf, verantwortlicher Redakteur DER FONDS
Egon Wachtendorf, verantwortlicher Redakteur DER FONDS
„Das Gegenteil von Gut ist nicht Böse, sondern gut gemeint“, wusste schon Kurt Tucholsky. Unter diesem Aspekt betrachtet lassen die Überlegungen der Bundesregierung, nach dem Insolvenzantrag des Windpark-Betreibers Prokon den Verkauf riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger zu beschränken oder sogar ganz zu verbieten, das Schlimmste befürchten.

Natürlich wäre es wünschenswert, die in Gelddingen in aller Regel wenig beschlagenen Bundesbürger besser vor unseriösen und im Zweifel ruinösen Angeboten zu schützen. Doch wer definiert, was riskant ist und wer ein Kleinanleger? Und ist ein Angebot schon deshalb unseriös, weil es bei richtiger Anwendung eine höhere Rendite verspricht als ein Banksparplan oder eine Lebensversicherung?

Wer mit solchen Argumenten und Vokabeln an die Sache herangeht, müsste auch Aktienfonds auf die  Schwarze Liste setzen – von griechischen Staatsanleihen ganz zu schweigen.

Um eine große Mehrheit der 75.000 geschädigten Prokon-Anleger vor Schaden zu bewahren, hätte es nur eines bedurft: das Wissen, beim Zeichnen eines Genussscheines vom Wohl und Wehe eines einzelnen Unternehmens abhängig zu sein und im Falle einer Pleite auch noch hinter allen übrigen Gläubigern in der Schlange zu stehen.

Basis-Fakten wie diese vermittelt jede Volkshochschule. Das Volk muss nur wollen. Vielleicht sollte die Regierung einmal an diesem Punkt ansetzen, und statt über ein Produktverbot über einen Anleger-Führerschein nachdenken?

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