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Geldanlage „Anleger haben künftig ein Recht auf eine nachhaltige Anlageberatung“

Jakob Thomä
Jakob Thomä: „Mit steigender Relevanz des Nachhaltigkeitsaspektes hat sich auch das Informationsangebot für Privatanleger deutlich gesteigert“ | Foto: MeinFairMögen

derfonds.com: Herr Thomä, was können Privatanleger von ihrer Anlageberatung mit Blick auf Nachhaltigkeit künftig erwarten?

Jakob Thomä: Alle Privatanleger haben künftig einen Anspruch darauf, dass das Thema Nachhaltigkeit bei der Beratung zu Altersvorsorge und Vermögensaufbau berücksichtigt wird. Für private Anleger ist es nach wie vor nicht so einfach, komplexe Anlageprodukte wie Investmentfonds nach einzelnen Nachhaltigkeitsaspekten zu beurteilen. Beim Kauf von Eiern im Supermarkt beispielsweise gibt es etablierte Normen, die Verbraucher kennen, Stichwort Freilandhaltung. Bei Investmentfonds ist das aufgrund der Fülle an verschiedenen Nachhaltigkeitslabeln und zum Teil sehr unterschiedlichen Ansätzen für die Beurteilung für die meisten Privatanleger kaum zu leisten.

Deshalb müssen Anlageberater im Kundengespräch künftig deren individuelle Präferenzen in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit erfragen und diese bei Produktangebot und -auswahl berücksichtigen. Das geht über Label hinaus, das ist ein Dialog zur Nachhaltigkeitszielen.

Was sind die rechtlichen Hintergründe für diese Regelungen?

Thomä: Es gibt eine Reihe von Rechtsgutachten und öffentlichen Stellungnahmen, auch seitens der Regulierer, die sagen, dass Nachhaltigkeit eigentlich schon immer berücksichtigt werden sollte. Aber der Rechtsrahmen (MiFID-II-Rahmen) war diesbezüglich vage. Er gibt vor, dass „Anlageziele“ erfasst werden sollten. Dabei war jedoch unklar, ob das sich auch auf Nachhaltigkeitsziele erstreckt. Also eigentlich sprechen wir hier von einer Klärung der Rechtslage statt von einer ganz neuen Rechtsprechung.

Ab wann werden die neuen Vorgaben in Kraft sein?

Thomä: Die neuen Vorgaben dürften nach Umsetzung der EU-Durchführungsrichtlinie in nationales Recht ab dem dritten Quartal 2022 verbindlich in Kraft treten.

Wie werden sich die Vorgaben kurzfristig und langfristig auf die Anlageberatung auswirken?

Thomä: Es ist zu erwarten, dass es kurzfristig noch einige Anlaufschwierigkeiten geben wird, bevor sich der Prozess in der Beratung eingespielt hat. Denn natürlich bringt die Thematik eine ganze Reihe von neuen Herausforderungen mit sich, die berücksichtigt werden müssen. Wie detailliert haben sich Kunden bereits mit dem Thema auseinandergesetzt? Wären Kunden gegebenenfalls auch bereit, bei nachhaltigen Anlageprodukten auf Rendite zu verzichten? Und können Anleger bei einzelnen Ausschlusskriterien wie Waffenproduktion oder Tabakunternehmen mit Schwellenwerten leben oder liegt die Toleranz bei null? Und was macht man, wenn es keine geeigneten Produkte gibt? Lieber „ein bisschen Tierversuch“ als gar nicht anlegen können? Langfristig werden diese Aspekte ein selbstverständlicher Teil jedes Beratungsgespräches sein, so wie bisher etwa über die Renditeerwartungen und -prognosen und Risikopräferenzen gesprochen wurde. Wichtig ist: Anleger haben künftig ein Recht auf eine nachhaltige Anlageberatung.

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Wie verbindlich sind die neuen Regeln für Berater?

Thomä: Finanzberater sind grundsätzlich verpflichtet, immer die Ansprüche ihrer Kunden zu berücksichtigen. Das schließt die neue Regelung für den Bereich Nachhaltigkeit ein. Entspricht jedoch kein vorhandenes Finanzprodukt den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden, können auch unter Zustimmung des Kunden Produkte verkauft werden, die nicht zu den ursprünglichen Nachhaltigkeitspräferenzen passen. Dies könnte es Banken leicht machen, nur oberflächlich die Nachhaltigkeitspräferenzen abzufragen und eine kleine Anzahl von ihren eigenen Nachhaltigkeitsprodukten anzubieten.

Die Kunden müssen selbst entscheiden, ob und inwiefern sie von ihren ursprünglichen Nachhaltigkeitspräferenzen wirklich abrücken wollen und ob sie lieber eine andere Bank oder einen Online-Anbieter aufsuchen, die möglicherweise umfangreicher auf ihre Nachhaltigkeitspräferenzen eingehen und somit weniger Kompromisse fordern.   

Kunden sollten sich letztlich auf die Empfehlung ihrer Berater verlassen können…

Thomä: Ja, weil ihnen einfach die Möglichkeiten fehlen, sich im Detail mit allen, möglicherweise infrage kommenden, Anlageprodukten auseinandersetzen und sie nicht in der Lage sind, diese im Hinblick auf Risiko und Rendite und die Nachhaltigkeit ausreichend bewerten zu können. Wir werden daher mit Testkäufen in verschiedenen europäischen Ländern genau beobachten, wie die Regulierungsvorgaben in der Praxis umgesetzt werden.

Wie können sich Privatanleger vorab selbst informieren und auf Beratungsgespräche vorbereiten?

Thomä: Mit steigender Relevanz des Nachhaltigkeitsaspektes hat sich auch das Informationsangebot für Privatanleger deutlich gesteigert. Allerdings kann die Fülle an Informationen, die online verfügbar ist, auch zu einer Überforderung führen, wenn diese nicht nachvollziehbar sind. Wir haben daher eine Plattform entwickelt, die Privatanlegern ermöglicht, sich auf einfache und verständliche Weise zu informieren und sich über die eigenen Anlagepräferenzen hinsichtlich einer nachhaltigen Geldanlage bewusst zu werden.

Auf MeinFairMögen stellen wir dazu – kostenlos und unabhängig – unter anderem auch einen eigens entwickelten Fragebogen zur Verfügung, der gezielt Aspekte der nachhaltigen Kapitalanlage abfragt und als Ergebnis ein Dokument mit den individuellen Anlagepräferenzen der Anleger zur Verfügung stellt. Dieses Dokument dient gleichzeitig der Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch und kann im gemeinsamen Gespräch mit den Beratern unterstützend eingesetzt werden, um im Sinne der Nachhaltigkeit die richtigen Anlageentscheidungen treffen zu können. Gerade Berater, die unsicher sind, wie sich entsprechende Ziele der Kunden erfragen lassen, können von diesem Angebot profitieren.

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