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CS Euroreal Anleger wollen jetzt Geld sehen

Commerzbank-Gebäude in Frankfurt
Commerzbank-Gebäude in Frankfurt: Anleger verlangen Geld aus dem CS Euroreal. | Foto: imago images / Marcel Lorenz

Eine Gruppe Anleger des Immobilienfonds CS Euroreal (ISIN: DE0009805002) hat sich zu einer Initiative mit dem Namen „Fair Deal für CS Euroreal“ zusammengeschlossen und fordert Geld. Genaugenommen geht es um 350 Millionen Euro, die der aktuelle Fondsbetreiber Commerzbank aus dem Fondsvermögen jetzt ausschütten soll. Das teilte die Initiative mit.

Demnach beträgt das Barvermögen im Fonds aktuell rund 510 Millionen Euro. Ausschüttungen sollten sich künftig „an der Auszahlungspolitik vergleichbarer Fonds orientieren und somit eine aus Sicht der Anleger ungerechtfertigte Benachteiligung der Anleger des CS Euroreal beenden“, heißt es in der Erklärung weiter.

Hintergrund: Der CS Euroreal geriet in der Finanzkrise 2008/09 in Schieflage und wird seit Mai 2012 abgewickelt. 2017 gab der ursprüngliche Fondsmanager, die Credit Suisse (daher auch der Name) das Mandat an die Commerzbank ab. Laut einer Nachricht aus dem Januar 2021 werde der Fonds wohl nicht vor 2029 aufgelöst sein.

Als Vertreter der Anlegergruppe tritt der Rechtsanwalt Robert Peres auf. Er verlangt von der Commerzbank, dass sie erklärt, wie sie die Barschaft als Notgroschen für mögliche Verbindlichkeiten und Risiken kalkuliert. Das sei nämlich nicht ganz klar. Außerdem solle die Bank darlegen, warum sie mehr als 500 Millionen Euro zurückhält, obwohl die letzten Immobilien aus dem Fondsvermögen bereits 2019 verkauft wurden. Mit pauschalen Aussagen wolle man sich nicht mehr begnügen, heißt es weiter.

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Einen möglichen Grund sieht man bei der Initiative darin, dass sich die weiter laufenden Gebühren am Fondsvolumen orientieren, und damit auch an der Barreserve. Weshalb die Commerzbank Gründe habe, diese Reserven möglichst lange hoch zu halten.

Bei der Commerzbank sieht man das anders. In einer Stellungnahme heißt es, man halte die Liquidität nicht, um Gebühren zu kassieren, sondern um mögliche Forderungen bezahlen zu können. Insbesondere verweist die Bank auf das nach wie vor vorhandene Risiko, dass einzelne Verkäufe auch rückwirkend platzen können und man sie somit wieder rückabwickeln müsse. Und zu möglichen Steuern heißt es von der Bank wörtlich:

Des Weiteren werden gewerbliche Immobilien zur steuerlichen Optimierung oftmals von Zweckgesellschaften gehalten. Die steuerliche Prüfung der Jahresabschlüsse von Gesellschaften, und damit auch dieser Zweckgesellschaften, erfolgt oftmals mit deutlichem Nachlauf. Ein Nachlauf von fünf bis sieben Jahren ist dabei keine Seltenheit. Dies bedeutet, dass auch für die Möglichkeit einer signifikanten Steuernachzahlung Vorsorge getroffen werden muss, wenn die lokalen Finanzbehörden ein zugunsten der Gemeinschaft der Anleger gewähltes Steuermodell nicht anerkennen.

Alle diese Kalkulationen habe im Übrigen ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer begutachtet und abgenommen, und die Finanzaufsicht Bafin sei ebenfalls darüber im Bilde, so die Bank weiter.

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