Dies könnte der Auftakt zu einer größeren Prozesswelle werden: Die Kanzlei Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft hat am 12. August 2026 die nach eigener Darstellung erste deutsche Anlegerklage gegen einen Fonds der Deutsche Finance Group eingereicht, wie die Kanzlei mitteilt. Vertreten wird dabei ein Privatanleger.
Hintergrund der Klage ist eine Anordnung der Bafin: Mit Datum 19. Juni 2026 verpflichtete die Aufsicht die DF Deutsche Finance Investment GmbH, unverzüglich verschiedene Unterlagen herauszugeben. Gleichzeitig bestellte die Bafin einen Sonderbeauftragten. „Das Einsetzen eines Sonderbeauftragten ist ein scharfes Schwert der Bafin“, erläutert Tilp-Anwalt Christoph Walker. Dass die Aufseher auf sofortigen Vollzug der Maßnahme drängten, spreche dafür, dass die Aufsicht bei der Deutsche Finance Group offenbar erhebliche finanzielle Missstände vermutet.
Vorwurf: Deutsche Finance hält Informationen über Fonds zurück
Konkreter Anlass für die Klage sind zudem die am 12. August veröffentlichten Anlegerinformationen zum „Club Deal Boston II“ – jenem Fonds, dem wegen fehlender positiver Fortführungsprognose die Insolvenz droht (DAS INVESTMENT berichtete). Tilp-Anwalt Christian Palme spricht von einem drohenden Totalverlust und rät zudem auch Anlegern, die in andere Fonds von Deutsche Finance investiert haben, sich rechtlich beraten zu lassen: „Künftige Insolvenzen weiterer Fonds sind nach unserer Auffassung nicht ausgeschlossen.“
Tilp begründet die Klage auch damit, dass die Deutsche Finance Group aus Sicht der Rechtsanwälte weitere Informationen zur Werthaltigkeit ihrer Fonds zurückhalte. Man erhoffe sich über das Verfahren zusätzliche Einblicke in die tatsächliche Vermögenslage bei der Deutsche Finance Group.
Die Einschätzungen zur Beweislage stammen aus der Mitteilung der Kanzlei selbst, die mit der Klage zugleich für ihre eigene Mandatsarbeit im Fall Deutsche Finance wirbt. Die Bafin oder die Deutsche Finance Group selbst haben dazu bislang nicht Stellung genommen.

