Anlegerschutz 7 deutliche Warnzeichen für Anlagebetrug
„Banken und sonstige Finanzdienstleister sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über die Risiken der empfohlenen Produkte aufzuklären und dem Kunden vor Vertragsabschluss ein Protokoll über den Inhalt der Anlageberatung auszuhändigen. Anleger können so noch einmal in Ruhe abwägen, ob die Geldanlage wirklich zu ihrem Anlageziel passt und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.“
