Anlegerschutz 7 deutliche Warnzeichen für Anlagebetrug
Beratungsprotokoll
Beratungsprotokoll: Ausschnitt aus einer Muster-Vorlage für die Baufinanzierung einer jungen Familie
| Foto: ING-Diba
„Banken und sonstige Finanzdienstleister sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über die Risiken der empfohlenen Produkte aufzuklären und dem Kunden vor Vertragsabschluss ein Protokoll über den Inhalt der Anlageberatung auszuhändigen. Anleger können so noch einmal in Ruhe abwägen, ob die Geldanlage wirklich zu ihrem Anlageziel passt und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.“
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.