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Anlegerschutz „Bundesregierung und Bafin schrecken vor Finanz-Lobby zurück“

Susanna Karawanskij, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags; Foto: DIE LINKE

Komplex und mit erheblichen Risiken behaftet, so schätzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die so genannten Bonitätsanleihen ein. Deutschlands Finanzberater würden ihren Kunden die Funktionsweise dieser Zertifikate jedoch nicht adäquat erklären. Daher plante die Aufsichtsbehörde im Juli vorigen Jahres, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von an Privatkunden zu verbieten.

Inzwischen sind solche Verbote vom Tisch: Der Bankenverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) hatten der Bafin zum Jahresende zehn „Grundsätze für die Emission von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen zum Vertrieb an Privatkunden in Deutschland“ vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde stellte daher ihr Verbot der bislang als Bonitätsanleihen bezeichneten Investment-Produkte zurück.

Selbstverpflichtung wird kontrolliert

„Wir werden in den nächsten sechs Monaten sehr genau beobachten, ob die Selbstverpflichtung Privatanleger, die in bonitätsabhängige Schuldverschreibungen investieren, in ausreichendem Maße schützt“, kündigte im Dezember Elisabeth Roegele an, die als Exekutivdirektorin bei der Bafin für den Bereich Verbraucherschutz zuständig ist.

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Wenn dieses Ziel nicht vollständig sicherzustellen sei, werde die Finanzaufsicht „erneut Produktinterventionen einleiten“, so Roegele weiter. Vorerst vertraue die Finanzaufsichtsbehörde jedoch auf die umfassende Selbstverpflichtung der Branche. Denn mit der Einhaltung der zehn Verhaltensvorschriften könne „eine deutliche Verbesserung des Anlegerschutzes in vergleichbarer Form erreicht werden“.

Reicht die Selbstverpflichtung aus?

Doch reicht diese Selbstverpflichtung aus, um Anleger hinreichend zu schützen? Das fragte die Bundestagsabgeordnete Susanna Karawanskij (Foto) die Bundesregierung. In seiner Antwort verweist Finanz-Staatssekretär Michael Meister auf die Mindeststückelung von 10.000 Euro und verbesserte Kundeninformation sowie den Verzicht auf sehr komplexe Produktvarianten und den Vertrieb an Kunden mit geringer Risikobereitschaft.

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