LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in ChartsLesedauer: 2 Minuten

Anlegerschutz Deka Investment Musterkläger bei VW-Anlegerklagen

Die Deka Investment ist Teil einer von ihr vertretenen Investorengruppe, berichtet die Tilp Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft aus Kirchentellinsfurt im Landkreis Tübingen. Die Gesamtklageforderung dieser insgesamt 574 institutionellen Kläger beläuft sich demnach auf über 5,2 Milliarden Euro.

Als Musterkläger in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Volkswagen AG wurde vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig nun die Frankfurter Fondsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe bestimmt (Aktenzeichen: 3 Kap 1/16), heißt es von Tilp Litigation weiter.

„Die Auswahl des Musterklägers wird vom Oberlandesgericht selbst getroffen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp. Während des nun begonnenen Musterverfahrens sind die landgerichtlichen Verfahren ausgesetzt. Zudem beginne die sechsmonatige Frist für die gerichtliche Registrierung der sogenannten „Anmeldung“ zu laufen.

„Ein wichtiger Verfahrensschritt“

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Auch für all diejenigen Anleger und Investoren, die bislang noch nicht geklagt haben, ist die Bestimmung des Musterklägers ein wichtiger Verfahrensschritt, erklärt der Geschäftsführer der Tilp Litigation, die in den Dieselgate-Verfahren mehr als 1.800 private Anleger vertritt.

„Die Anspruchsanmeldung ist gerade für kostensensible private Anleger in VW- oder Porsche-Aktien oder in derivativen Finanzinstrumenten, wie zum Beispiel Zertifikate oder Optionsscheine, interessant“, ergänzt Tilp-Anwalt Marvin Kewe.

„Hierbei handelt es sich um ein sehr kostengünstiges Verfahren, welches auch ‚Kleinanlegern‘ die Möglichkeit bietet, von dem Musterverfahren zu profitieren und ihre Schäden geltend zu machen, ohne die Kostenrisiken eines normalen Gerichtsverfahrens einzugehen.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion