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Aktualisiert am 26.09.2016 - 17:42 Uhrin FondsLesedauer: 4 Minuten

Anlegerschutz durch Anlageverbot? Wie die Finanzaufsicht Deutschlands Privatanleger entmündigt

Ottmar Wolf, Vorstand der Wallrich Asset Management AG in Frankfurt am Main
Ottmar Wolf, Vorstand der Wallrich Asset Management AG in Frankfurt am Main

Auf deutschen Straßen kam es im vergangenen Jahr zu 3.459 Verkehrstoten. Ein nicht unerheblicher Teil hiervon hätte durch deutlich langsameres Fahren vermieden werden können. Gleichwohl fordert kein Politiker, die Höchstgeschwindigkeit von PKWs vom Werk aus auf maximal 80 oder sogar noch weniger Stundenkilometer zu begrenzen und den Erwerb schnellerer Fahrzeuge ausschließlich für Profirennfahrer wie Nico Rosberg oder Sebastian Vettel zuzulassen.

Genau dies ist im übertragenen Sinn nun aber bei Finanzprodukten im Gespräch. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Sommer vergangenen Jahres „zum Schutz des kollektiven Verbraucherinteresses“ die Möglichkeit, bestimmte Vermögensanlagen und Finanzprodukte stark einzuschränken bzw. komplett zu verbieten. Erstmals plant die Aufsichtsbehörde dieses Vorgehen nun bei sogenannten Bonitätsanleihen.

Vollständiger Schutz erfordert vollständiges Verbot aller Finanzprodukte

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Bonitätsanleihen sind strukturierte Wertpapiere (Zertifikate), die auf der Verbriefung von Kreditrisiken beruhen. Zins- und Rückzahlung erfolgen dabei in Abhängigkeit der Kreditwürdigkeit des Referenzschuldners. Sofern bei diesem während der Laufzeit der Papiere kein Kreditereignis – wie etwa die Insolvenz – eintritt, erhalten Anleger bei Fälligkeit den Nominalbetrag nebst vereinbartem Zinskupon ausgezahlt. Ist es zu einem Kreditereignis gekommen, fällt die Rückzahlung deutlich geringer aus, ein Totalverlust ist möglich.

Als problematisch sieht es die BaFin unter anderem an, dass es „anders als bei Anlagezertifikaten, deren Wertentwicklung von Basiswerten wie beispielsweise Aktien oder Indizes abhängt“, Privatanlegern nur schwer möglich sei, Kreditrisiken bei Bonitätsanleihen zu bewerten. „Für sie ist nicht erkennbar, wie groß die Wahrscheinlichkeit für die Rückzahlung des Anlagebetrags ist und ob die Übernahme des Kreditrisikos durch die Höhe des Zinsversprechens adäquat vergütet wird.“

Ohne auf den Sinn und Zweck der Produkte näher eingehen zu wollen, sollten sich Anleger aber letztendlich bei jedem Anleiheinvestment mit der Bonität des oder der Schuldner auseinandersetzen, die zugrundeliegenden Kreditrisiken bewerten und überprüfen, ob der gebotene Zinssatz angemessen ist. Insofern könnten – spinnt man die Gedanken der BaFin einmal weiter – früher oder später auch ganz normale Schuldverschreibungen „zum Schutz des kollektiven Verbraucherinteresses“ für private Investoren unzugänglich gemacht werden. Ist das wirklich sinnvoll?

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