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Aktualisiert am 26.09.2016 - 17:42 Uhrin FondsLesedauer: 4 Minuten

Anlegerschutz durch Anlageverbot? Wie die Finanzaufsicht Deutschlands Privatanleger entmündigt

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Institutionelle Anleger bevorzugt

Wohin falsch verstandener Anlegerschutz führen kann, lässt sich übrigens jetzt schon am Beispiel von Unternehmensanleihen ablesen. So müssen Emittenten bei einem öffentlichen Angebot ihrer Wertpapiere zur Information der Anleger ein Emissionsprospekt erstellen, bei der BaFin zur Prüfung einreichen und nach Genehmigung veröffentlichen, was selbstverständlich mit nicht unerheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist. Die Prospektpflicht kann allerdings entfallen, wenn die Mindeststückelung des jeweiligen Wertpapiers 50.000 Euro oder mehr beträgt. Auf diese Weise sollen nicht institutionelle Anleger vor dem Kauf von Finanzprodukten, für die kein von der BaFin genehmigter Prospekt vorliegt, geschützt werden.

Die Prospektpflicht hat nun aber keineswegs zu einer verbesserten Aufklärung von Kleinanlegern beigetragen, sondern lediglich dazu geführt, dass immer mehr namhafte und sehr solvente Firmen ihre Schuldverschreibungen grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Mindeststückelung begeben.

Dem Großteil der Privatanleger, die bei der Vermögensaufteilung unbedingt auf eine hinreichend breite Diversifikation achten sollten, ist der eigenständige Erwerb von Corporate Bonds dieser Emittenten damit praktisch nicht mehr möglich. Sie sind auf Papiere kleiner und mittlerer Gesellschaften angewiesen. Diese können meist ab einem Volumen von 1.000 Euro erworben werden. Dafür liegt ihre Ausfallquote aber weit oberhalb der Anleihen von Großkonzernen, deren direkter Erwerb nunmehr in der Regel institutionellen Investoren vorbehalten ist. Satt den Privatanleger zu schützen, werden sie durch die Regularien des Staates bzw. der EU somit direkt in deutlich risikoreichere Papiere getrieben.

Aufklären statt Verbieten

Wir sind deshalb grundsätzlich der Auffassung, dass der Gesetzgeber zukünftig wieder stärker vom mündigen Anleger ausgehen sollte. Das beinhaltet auch das Vertrauen, dass sich vernünftige und aufgeklärte Menschen in Fällen, in denen sie sich mit der Materie insgesamt oder einzelnen Produkten nicht hinreichend auskennen, fachkundigen Rat und Unterstützung von Profis einholen.

Dies gilt für alle Bereiche des täglichen Lebens, sei es für medizinische Fachfragen, den Bau eines Hauses oder eben auch den Erwerb einzelner Finanzprodukte bzw. die Vermögensanlage insgesamt. Immer stärkere Einschränkungen bringen dem aufgeklärten bzw. gut beratenen Privatanleger erhebliche Nachteile, nicht zuletzt auch bei der breiten Diversifikation, einem der wesentlichen Faktoren für den langfristigen Vermögensaufbau. Dabei darf übrigens nicht übersehen werden – um den Gedanken vom Anfang aufzugreifen – dass wir hier „nur“ über Vermögensfragen und nicht, wie im Straßenverkehr, über Menschenleben reden.

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