Anlegerschutz Studie bemängelt „Infos für den Schwarm“


„Verbraucher sollten Vorsicht walten lassen“, kommentiert CDU-Politiker Peter Hauk das Ergebnis einer Studie zur Verbraucherinformation beim Crowdinvesting (PDF-Download „Abschlussbericht für die Studie zum Thema 'Infos für den Schwarm'“). Mit diesem Begriff bezeichnet man die gemeinsame Finanzierung einer Investition, für die sich eine Vielzahl an Anlegern als ‚Schwarm‘ (englisch: Crowd) zusammenfinden – zumeist über eine Plattform im Internet.
Doch die Informationen für die Nutzer dieser Online-Anbieter lassen allzu oft zu wünschen übrig. Das zeigt eine von Andreas Oehler, Professor für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg, durchgeführte Studie. Sie war von dem von Hauk geführten baden-württembergischen Verbraucherministerium in Auftrag gegeben worden.
VIBs als primäre Informationsquelle geeignet?
In der empirischen Untersuchung ging es um eine qualitative Analyse der Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) von etwa 400 Anlageprodukten. Konkret ging es um die Frage, ob die VIBs als primäre Informationsquelle geeignet sind, um Verbraucher über Chancen und Risiken des Crowdinvestings aufzuklären.

„Laut der Studie muss diese Frage leider eindeutig verneint werden“, erklärte Hauk anlässlich der Veröffentlichung der Studie am Dienstag in Stuttgart. Denn: „Einerseits fehlen relevante Informationen zu Chancen und Risiken der Crowdinvesting-Produkte. Andererseits wird bei den Verbrauchern durch das VIB trotz des Informationsmangels die Illusion erzeugt, gut über das Produkt informiert zu sein.“
Vorschläge für besseren Anlegerschutz
Gefährliches Halbwissen über die Investments können für den Anleger böse Folgen haben, warnt Hauk. Denn diese Geldanlagen seien „riskant und können zum Totalverlust des eingesetzten Geldes führen“. „Um die Entscheidung für oder gegen die Investition in ein Crowdinvesting-Projekt gut informiert treffen zu können, sollten die notwendigen Informationen zu dieser Investition im jeweiligen VIB zu finden sein.“
Um Abhilfe zu schaffen, enthält die Studie konkrete Lösungsvorschläge für einen besseren Schutz von Kleinanlegern. Eine Lösung könne nach Meinung des Landesministers sein, die Befreiungen aufzuheben, die Schwarmfinanzierungen nach dem Vermögensanlagengesetz beispielsweise bei der Prospektpflicht genießen. Ein weiterer Vorschlag ist eine künftige Bafin-Aufsicht der Crowdinvesting-Plattformen.
