Anlegerschutz Vor diesen 8 Anbietern warnt die Finanzaufsicht
In der aktuellen Ausgabe ihres Bafin-Journals warnen die deutschen Finanzaufseher vor den folgenden Anbietern:
Swiss Convene GmbH
Das Unternehmen aus Frankfurt nahm auf hauseigenen Geschäftskonten Geld entgegen und leitete es auf ausländische Konten anderer Gesellschaften weiter. Das gilt als unerlaubtes sogenanntes Finanztransfergeschäft, weshalb die Bafin durchgriff und es untersagte.
Prestige FM
Die Bafin verbot der Euro Wealth OÜ (ehemals AllPro Tech OÜ, früher Nostro Technology OÜ) aus Tallin, Estland, den grenzüberschreitenden Eigenhandel. Das Unternehmen bietet auf der hauseigenen Handelsplattform www.prestige.fm deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungen, Aktien, Handelswaren, Indizes und Kryptowährungen an. Es hat aber nicht nötige Erlaubnis nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG).
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Digitroniq
Der Firmenname klingt beeindruckend, trotzdem stellte die Bafin fest, dass das Unternehmen kein zugelassenes Kreditinstitut nach Paragraf 32 KWG ist und auch nicht von ihr beaufsichtigt wird. Es darf daher nicht als Bank oder Finanzdienstleister arbeiten. Auf der anonym registrierten Domain digitroniq.online behauptet Digitroniq, es sei „für seine Nutzer die genaueste und erfolgreichste Forex-Handelsplattform, die es online gibt“. Unter Forex versteht man den Handel mit Fremdwährungen (Foreign Exchange).
Bitcoin Revolution
Das Unternehmen betreibt eine anonym registrierte Domain (primebitprofit.co) und bietet den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Ein angeblich exklusives Angebot für deutsche Trader ab 250 US-Dollar. Die App sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen hat. Der Schönheitsfehler: Bitcoin Revolution darf das gar nicht, weil es keine Erlaubnis nach Paragraf 32 KWG hat. Übrigens hat es nicht einmal einen Sitz geschweige denn eine Rechtsform angegeben.