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Anlegerschutz Vor diesen 8 Anbietern warnt die Finanzaufsicht

Bafin-Gebäude in Frankfurt: Deutschlands Finanzzentrum ist Sitz der für Wertpapierhandel und Asset Management zuständigen Aufseher.
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Deutschlands Finanzzentrum ist Sitz der für Wertpapierhandel und Asset Management zuständigen Aufseher. | Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

In der aktuellen Ausgabe ihres Bafin-Journals warnen die deutschen Finanzaufseher vor den folgenden Anbietern:

FXC Markets

Das laut Bafin angeblich aus Berlin stammende Unternehmen FXC Markets behaupte wahrheitswidrig, dass es eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht besitze. Zudem nutze die Firma die Geschäftsdaten des echten Berliner Unternehmens Forex Capital Markets Limited (FXCM). Damit werde der falsche Eindruck vermittelt, dass eine Verbindung zu FXCM bestehe.

Nur das Unternehmen FXCM darf in Deutschland Finanzdienstleitungen anbieten, stellen die deutschen Marktaufseher klar: „FXCM ist ein Broker, der eine Erlaubnis der britischen Financial Conduct Authority (FCA) hat und der bei der Bafin notifiziert ist.“ FXC Markets habe hingegen weder eine Erlaubnis der Bafin noch der FCA und es bestehe keine Verbindung zwischen den Firmen.

BTC Corner Ltd.

Die Bafin weist darauf hin, dass die BTC Corner Ltd. aus dem maltesischen Valletta keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz besitzt. Das Unternehmen unterstehe auch nicht der Aufsicht der Bafin. BTC Corner Ltd. bietet auf ihrer Internetseite Dienstleistungen für Investments in Kryptowährungen an. Zudem wolle das Unternehmen ein Initial Coin Offering (ICO) durchführen, was laut erhebliche Risiken für Anleger berge.

Questra World Global S.L.

Die Bafin hat die Questra World Global S.L. aus Madrid angewiesen, sofort alle Tätigkeiten einzustellen, durch die sie in die unerlaubten Geschäfte der nicht lizenzierten Atlantic Global Asset Management einbezogen ist. Bei den Dienstleistungen handele es sich insbesondere um den Vertrieb und das Vermarkten der Finanzprodukte des Asset Managers, dessen unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit die Bafin bereits in der Vergangenheit verboten hat.

Polarstern Capital GmbH

Die Bafin weist darauf hin, dass sie auch der Polarstern Capital GmbH keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz erteilt hat und das Unternehmen nicht unter der Bafin-Aufsicht stehe. Auf ihrer Internetseite und über soziale Medien behaupte Polarstern Capital wahrheitswidrig, über eine entsprechende Zulassung zu verfügen und den ersten regulierten Krypto-Fonds anzubieten.

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ABANQO AG

Die ABANQO AG darf ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen nicht länger öffentlich anbieten. Die Bafin hat dieses Angebot untersagt, weil es gegen das Vermögensanlagengesetz verstoße. Das Unternehmen habe für ihr Angebot keinen von der Bafin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Fair Pfand Deutschland GmbH

Das Unternehmen Fair Pfand gewährte Firmen Darlehen gegen die Verpfändung ganzer Waren-und Maschinenlager oder von Eigentümergrundschuldbriefen. Hierdurch betreibe es ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft, heißt es von der Bafin. Demnach könne sich das Unternehmen aus Mannheim nicht auf die Ausnahmeregelung für Pfandleiher berufen. Daher dürfe Fair Pfand keine weiteren Darlehensverträge außerhalb des Pfandleihprivilegs abschließen und keine Darlehen mehr auszahlen oder Verträge verlängern.

CashCar Buchner

Auch CashCar Buchner aus dem niederbayerischen Geiselhöring muss sein unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft unverzüglich einstellen und abwickeln. Das Unternehmen bot seinen Kunden den Ankauf und die umgehende Rückvermietung ihres Autos an. Dabei wurde den Kunden ein Rücktrittsrecht von sechs Monaten zum Rückkauf ihres Autos eingeräumt. Dadurch betreibe das Unternehmen laut der Bafin ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft. Daher muss das Unternehmen sein Angebot sofort einstellen und die Darlehen unverzüglich abwickeln.

Valorum Vermögensverwaltung GmbH

Auch der Mannheimer Vermögensverwalter Valorum muss sein Einlagengeschäft einstellen und abwickeln. Das Unternehmen schloss laut Bafin Darlehensverträge unter der Bezeichnung „PARTIARISCHES (GEWINNABHÄNGIGES) DARLEHEN“ und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. Hierdurch betreibe die Vermögensverwaltung ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. Daher sei Valorum jetzt verpflichtet, die Gelder vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

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