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Anlegerschutz Vor diesen 9 Anbietern warnt die Finanzaufsicht

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Olive Tree Farmers GmbH

Bereits im Januar hatte die Bafin verfügt, dass die Berliner Olive Tree Farmers GmbH und die Olive Tree Invest S.L. aus dem spanischen Marbella ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft umgehend abwickeln müssen. Mit Verweis auf das Verwaltungsverfahren bietet Olive Tree ihren Anlegern nun an, die Investition abzüglich bereits geleisteter Pachtzahlungen zurückzuzahlen. Alternativ könnten die Investoren sie gegen Aktien der OLIVEDA International Inc. aus dem US-Bundesstaat Kalifornien tauschen. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Anleger Strafverfahren gegen die Gesellschaften beendeten.

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Die Bafin stellt hierzu jetzt klar, dass die Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen und OLIVEDA-Gründer Thomas Lommel aus Basel erstens noch nicht abgeschlossen sind. Zweitens erfolge das Abwickeln unerlaubt betriebener Einlagengeschäfte ausschließlich durch das Rückzahlen der Einlagen. Diese Zahlung sei weder von einer Gegenleistung des Anlegers abhängig, noch mit sonstigen Vertragsansprüchen zu verrechnen.

TPG Investment Inc.

Die Bafin hat der TPG Investment Inc. aus Hamburg mit ihrem Bescheid vom 24. Oktober aufgegeben, ihr Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Das Unternehmen werbe über die Internetseite www.hpda.de für risikolose Investitionen im Arbitrage-Handel. Dabei werde eine unbedingte Rückzahlung der Einlagen nach 24, 36 oder 60 Monaten versprochen. Damit betreibe die Gesellschaft ein gewerbsmäßiges Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis dafür zu besitzen.

Dennis Thomsen, Syke

Dennis Thomsen aus dem niedersächsischen Syke muss laut einem Bafin-Bescheid vom 29. Oktober sein ohne Erlaubnis betriebenes Investmentgeschäft sofort einstellen. Denn er warb auf der Internetseite www.thomseninvestment.com für einen angeblich von ihm gemanagten Fonds, der die Anlegergelder in Wertpapiere investiere. Thomsen muss seine Geschäftstätigkeit einstellen und seine Angebote zur Kapitalanlage von der Internetseite entfernen.

Hans Joachim Ullrich, Brannenburg

Die Bafin hat auch Hans Joachim Ullrich aus dem oberbayerischen Brannenburg mit ihrem Bescheid vom 17. Oktober aufgefordert, sein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Ullrich nahm Gelder seiner Kunden unter anderem auf der Grundlage privater Darlehensverträge entgegen und versprach die Rückzahlung dieser Gelder.

Dadurch betreibe Ullrich „gewerbsmäßig und in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, das Einlagengeschäft“, begründet die Bafin. Ullrich müsse die angenommenen Gelder vollständig an die Geldgeber zurückzahlen.

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