Anordnung der Bafin Check24 muss Versicherungsgeschäft stoppen – Kerngeschäft läuft weiter
Das Vergleichsportal Check24 darf keine selbst strukturierten Versicherungen mehr anbieten. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am 5. August angeordnet, der Bescheid ist bereits bestandskräftig.
Anlass hierfür war eine zweiwöchige Kundenaktion, die mittlerweile ausgelaufen ist. Sie beinhaltete einen kostenlosen Kreditschutz für den Zeitraum von sechs Monaten nach Abschluss eines Kreditvertrags. Dieser umfasste die Übernahme der Kreditraten für sechs Monate für den Fall, dass Kreditnehmer in den ersten sechs Monaten nach Abschluss des Kreditvertrags arbeitslos werden.
Verträge bleiben wirksam
Nach Einschätzung der Bafin handelte es sich bei diesem Angebot um ein Geschäft, für das Check24 eine Erlaubnis der Bafin als Versicherer benötigte. Auf bereits abgeschlossene Verträge hat die Anordnung nach Angaben von Check24 keinen Einfluss. Das Unternehmen betont auch, dass es Verträge wie etwa Restschuldversicherungen weiterhin vermitteln darf. Das reine Versicherungsvermittlungsgeschäft des Check24-Konzerns ist von der Anordnung nicht betroffen.
Hallo, Herr Kaiser!
Check24 sorgt immer wieder für Streit
Das in München ansässige Unternehmen ist nicht zum ersten Mal in Streitfälle verwickelt. So hatte Check24 beispielsweise mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ geworben. Gegen diesen Slogan war die HUK Coburg gerichtlich vorgegangen, deren Versicherungen nicht über das Portal vermittelt werden.
Das Argument: Es entstehe der Eindruck, dass nirgends außer über dieses Portal günstigere Versicherungen angeboten würden. Das Landgericht Köln gab dem Versicherer Recht und stufte die Werbung als irreführend ein, da sie nur für die auf dem Portal angebotenen Versicherungen zutrifft, nicht aber für den gesamten Markt.