Anpassung der VersicherungspflichtgrenzeDiesePersonenrutschenabdem1.1.2020indieGKV-Pflicht
Alle Jahre wieder: Der Gesetzgeber hat die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) erneut angehoben. Wer damit in die GKV-Pflicht rutscht beziehungsweise den erhofften Wechsel in die GKV nicht vollziehen kann, zeigt folgende Infografik.
Bin ich noch gesetzlich pflichtversichert oder kann ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln beziehungsweise muss mich freiwillig gesetzlich versichern? Für Angestellte, deren Gehalt im Bereich der vom Gesetzgeber festgelegten Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) - auch Versicherungspflichtgrenze genannt – liegt, ist diese Frage oft nicht so einfach zu beantworten. Nun hat der Gesetzgeber die JAEG für 2020 erneut angehoben und damit einigen Personen einen geplanten Wechsel in die PKV erschwert.
Der auf PKV spezialisierte Versicherungsmakler Sven Hennig weiß Rat. In seinem Blog hat er unter anderem ein Flussdiagramm veröffentlicht, das den komplexen Sachverhalt in einfacher Form grafisch darstellt. Hier die Infografik, die Hennig DAS INVESTMENT freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
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